Wie lange darf ein Psychiater seinen Patienten ohne Erfolg behandeln?
Mein Psychiater hat jahrelang nur meine Symptome „gelindert“, aber nie eine Heilung angestrebt - in dem er mich zum Beispiel in eine Klinik einwies oder mich zu einem anderen Arzt schickt
Wie lange also darf ein Arzt an einem „herumdoktorn“, bevor die ärztliche Plicht es ihm gebietet, den Patienten auf andere Möglichkeiten hinweist und evt. sogar eine Einweisung in eine Klinik veranlässt?
Es liegt doch in jedem Fall bei dir, den Arzt bei
Unzufriedenheit/ mangelndem Vertrauen zu wechseln…
Danke für deinen Input, leider bit du nicht auf die Quitensenz meiner Fage eingegangen.
Die Situtation war die, dass ich mit psychopharmakas vololgepumpt war ( Depression + Panikattacken ) und keine freie Willenentscheidung mehr hatte
Ich habe mich in dieser Zeit an jede Hilfe geklammert
es gibt keine verbindlichen Fristen bzw. ein „Muss“ für eine Überweisung an einen Kollegen bzw. in eine stationäre bzw. teilstationäre Behandlung. Entscheidungen, die Behandlung betreffend, werden nach gemeinsamer Besprechung des Behandlungsverlaufs (nur Sie als Patient können sagen, wie es Ihnen geht und wo Sie Besserung wünschen) der alternativen Optionen und Abwägen des „Für- und Wieder“ grundsätzlich immer durch den Patienten getroffen. Bei Uneinigkeit über Methoden, Setting, Therapieform bzw. fehlender gegenseitiger Symphatie oder Vertrauen empfehle ich folgendes Vorgehen:
Sprechen Sie ihren Therapeuten auf Ihre Unzufriedenheit an. Vielleicht weiss er nicht, dass sie sich gegenwärtig nicht adäquat behandelt fühlen und kann Ihnen Alternativen anbieten. (Fragen Sie ihn nach Alternativen)Es ist auch legitim nach seiner Einschätzung des Behandlungsverlaufes/-erfolges zu fragen und ihm Ihre Einschätzung mitzuteilen. Es sollte dann besprochen werden, wie es zu den unterschiedlichen Einschätzungen kommt.
Sollte keine befriedigende Lösung möglich sein, holen Sie eine Zweitmeinung ein bzw. wechseln Sie den Therapeuten.
Zu einer psychiatrisch/psychotherapeutischen Behandlung gehört ein Vertrauensverhältnis, dieses ist abhängig auch von persönlicher Symphatie und dem Gefühl, mit seinem Anliegen verstanden zu werden. Nicht immer haben zwei Menschen „das Heu auf der gleichen Bühne“. Ein professioneller Therapeut wird immer Ihren Wunsch nach einem Wechsel akzeptieren und unterstützen, wenn Sie ihm rückmelden, dass sie mit der Behandlung bzw. dem Behandlungserfolg nicht einverstanden sind.
Grundsätzlich gilt:
Es ist egal, was ihr Therapeut anstrebt. Erstes Ziel ist immer, herauszufinden, welche Ziele der Patient verfolgt, was er erreichen möchte. Das ist of nicht so einfach, da vordergründige Beschwerden nicht immer auch „behandlungsbedürftig“ sind sondern oft tieferliegende Ursachen maskieren. Das muss man aber erst einmal herausfinden.
Wenn beide Partner (Therapeut und Patient) sich einig über die Behandlungsziele sind, werden gemeinsam Möglichkeiten besprochen, wie diese erreicht werden können. Sie als Patient haben dabei IMMER die Entscheidung. Es geht um Sie, nicht ihren Therapeuten.
(abgesehen von Fällen eingeschränkter Urteilsfähigkeit)
Seien sie fair gegenüber Ihrem Therapeuten. Er kann nur wiessen, wie es Ihnen geht, wenn Sie es ihm mitteilen. Vielleicht ist er anderer Meinung über das erforderliche Vorgehen, aber er hat immer nur eine „beratende“ Funktion. Sie entscheiden, was sie möchten. Natürlich hat er das Recht, eine Behandlung, die er für schädlich, überflüssig oder nicht sinnvoll erachtet abzulehenen. Dann sollte er versuchen, Ihnen seine Haltung verständlich zu machen.
Sollte es nicht gelingen, einen Konsens zu erreichen bleibt Ihnen nur der Wechsel zu einem anderen Therapeuten.
vielen dank für ihre sehr aufschlussreichen und freundlichen worten
das „ziel“ ist bei jedem kranken dasselbe: gesund zu werden
wenn der patient unter drogen steht und somit nicht wirklich handlungs- und einsichtsfähig ist ( in diesem fall hochdosierte psychopharmakas ), der arzt aber keine anstalten macht, die ursache zu bekämpfen und nur weiter die symptome lindert, kann man eigentlich nicht von einem normaler „patienten-arzt-verhältniss“ sprechen - eher von einer abhängigkeit des patienten an den arzt
also sehe ich weiterhin meine ursprüngliche frage als unbeantwortet:
wann also gebietet die ärztliche pflicht die einsicht des arztes, dass seine „behandlung“ keinen erfolg aufweist und er selbstständig nach einer lösung zur heilung des patienten sucht und weitere behandlungen bei anderen ärzten oder einrichtungen vorschlägt?
In der Psychiatrie dauren die Therapien(Psychotherapie, Medikamente…)oft lange, manchmal muss man die Geduld haben um die Medikamente umzustellen, mit einigen Krankheiten (ich weiss nicht an welche Sie leiden)muss man wie bei Diabetes das ganze Leben zu tun haben.Die therapeutische Kontinuität und die Arzt-Patient Beziehung ist sehr wichtig in der Psychiatrie und häufige Arzt-Wechseln sind ungunstig. Aber wenn das Vertrauen fehlt können Sie selbst einen anderen Psychiater suchen.Sie können auch selbst mit Ihrem Arzt die Einweisung in eine Klinik besprechen. Der Psychiater muss Sie nicht unbedingt einweisen, wenn er es nicht sinnvoll/hilfreich findet. Er muss es machen, nur wenn eine akute Selbst oder Fremdgefährdung und fehlende Absprachefähigkeit vorliegt.
Lange Antwort: Wir haben in Deutschland freie Arztwahl, sodass es jederzeit möglich ist, den medizinischen Behandler (Arzt) zu wechseln. Etwas anders verhält es sich bei der Psychotherapie, die i.d.R. für 20-25 Stunden von der Krankenkasse genehmigt wird. Natürlich ist auch hier ein Wechsel möglich, wird aber nicht gern gesehen (und macht auch wenig Sinn!), da es sich bei einer Psychotherapie um einen längeren Prozess handelt. Während der etwas schwierigeren Zeiten sollte der Klient dann doch „im Fahrwasser“ bleiben.
So destruktiv es sich auf den ersten Blick lesen mag: Ich denke nicht, dass (heutzutage, in der Zukunft vielleicht!?) in der Psychiatrie Heilung tatsächlich möglich ist. Im günstigsten Fall, denke ich, ist bei kooperativer Behandlung eine lebenslange Stabilisierung möglich. Der Erkrankte sollte sich aber gewiss sein, dass unvorhersehbare Ereignisse, besondere Belastungen oder zu sorgloser Umgang mit der Erkrankung einen neuerlichen Schub auslösen können. Das ist vielleicht wie nach einem schweren Gelenkschaden (z.B. Knie). Nach der Verletzung sind gewisse Vorsichtsmaßnahmen (z.B. Verzicht auf bestimmte Sportarten) notwendig. Vielleicht auch eine begleitende, u.U. intermetierende pharmakologische Behandlung nötig. Bei Beachtung der Einschränkungen und Gefahren ist die Mobilität oft noch lange stabil. Menschen, die z.B. ihr Knie dennoch weiterhin Belastungen aussetzen, haben eine höhere Wahrscheinlichkeit erneut zu erkranken oder sich eine neue Verletzung zu zufügen als andersherum.
Eine zweite Meinung - der unverbindliche Besuch bei einem anderen Facharzt - kann aber in jedem Fall die Entscheidung erleichtern. Kostet halt nur nochmal 10 Euronen…
Hallo
Ich vermute da gibt es kein Gesetz aber als Patient hast du das Recht den Arzt zu wechseln und der Arzt hat leider auch das Recht Patienten abzuweisen
Falls du Medikamente einnimmst gegen Ängste /und oder Depressionen dann kann ich dir ein gute Dorum empfehlen wo dir Leute mit Fachwissen helfen die Medikamente zu reduzieren oder auch abzusetzen. Leider ist es inzwischen üblich das das jeder mit Angststörungen, leichten bis mittleren Depressionen sofort Medikamente verordnet bekommt ohne Aufklärung welche anderen Behandlungsmöglichkeiten erfolgreich sein können
Das Forum heißt adfd.org…Informationen kann man direkt lesen und richtig " mitreden " nach einer Probezeit. Das Forum schützt sich so vor Spinnern die gar nicht krank sind.
Hallo, sofern die Behandlung auf freiwilliger Basis erfolgt und nicht gegen ihren Willen (aus ihrer Anfrage wird leider nicht ersichtlich, ob sie nicht gegen ihren Willen behandelt werden), können sie jederzeit die Behandlung abbrechen bzw. einen anderen Psychiater aufsuchen…sofern die Unterbrechung bzw. das Aussetzen ihrer Behandlung nicht zu eigen- oder fremdgefährdenden Zuständen führt (aus ihrer Anfrage wird leider auch nicht ersichtlich, gegen welches Krankheitsbild sie behandelt werden). Mehr fällt mir als Antwort auch nicht ein, hoffe trotzdem, dass ich weiterhelfen konnte. MfG…
Bestimmte Leitlinien sagen (z.B. S3-Leitlinie Depression),dass nach 3-4 Wochen erfolgloser Therapie eine Überprüfung des Vorgehens (bei älteren Pat. 6 Wochen)erfolgen muss.
Weiter: nach 6 Wochen hausärztlicher Pharmakotherapie ohne Besserung -> fachspez. Überweisung (Facharzt, Psychol. Psychotherapeut).
Und zuletzt: nach 3 Monaten Psychotherapie ohne Besserung Überweisung zum Facharzt für eine eventuelle medikamentöse Komb.therapie o.ä.
Quelle: Nationale Versorgungsleitlinie Unipolare Depression.
Ansonsten kann Unzufriedenheit mit dem Behandler natürliche viele Ursachen haben: von falschen Empfehlungen und unangemessenem ther. Vorgehen bis hin zu unangemessenen Erwartungshaltungen auf Seiten der Betroffenen und einer zu passiven Einstellung in der Auseinandersetzung mit eigenen psychischen Beschwerden (sehr typisch: anhaltende Ängste, aber große Scheu, sich mit den Ängsten zu konfrontieren und sie direkt übend anzugehen)
Da aber die Qualität der Beziehung zum Arzt/Therapeuten von entscheidender Wichtigkeit für den Therapieerfolg ist, ist es auch wichtig, sich klar zu machen, dass wir freie Arztwahl haben, also auch ein Wechsel zu jemand anderem erwogen werden sollte, was nicht einfach ist, wegen der Wartezeiten, aber auch nicht unmöglich. Viele machen es einfach.
Zunächst bist Du selbst für Dich verantwortlich, auch wenn das schwer realisierbar sein kann.
Ein Arzt darf Dich so lange behandeln wie Du das wünschst. Wir haben freie Arztwahl und auch eine ärztliche Zweitmeinung wird heutzutage von jedem Arzt akzeptiert. Anders ist es bei Therapeuten, diese müssen ihre Therapie bei der Kasse beantragen und erhalten in der Regel 2-3 Therapieverlängerungen.
Als akut Kranker kann man auch über eine Notaufnahme sich selbst in eine psychiatrische Klinik einweisen.
Hallo maatini,
grundsätzlich herrscht in Deutschland freie Arztwahl. Wenn du also unzufrieden mit deinem Arzt bist, gehst du im neuen Quartal mit deiner Chipkarte zu einem anderen.
Problematisch ist es, wenn du in einer Institution lebst, in der man dir deine Chipkarte nicht aushändigt, weil man z. B. fürchtet, du beschaffst dir süchtig machende Medikamente. Dann muß du dichhartnäckig und massiv für einen Arztwechsel einsetzen und dich ggf. weigern, den alten Arzt weiterhin aufzusuchen. Evtl. gibt es auch einen rechtlichen Betreuer, der dir vorschreiben möchte, zu welchen Arzt du gehst. Dann mußt du dich mit dem auseinander setzen und ggf. einen Betreuerwechsel ebi Gericht beantragen, wenn du dich nicht gut behandelt fühlst.
Also: In bestimmten Situation kann eine freie Arztwahl schwierig sein, aber wie schon erwähnt, mußt du nicht darauf warten, dass dein Psychiater ein Einsehen hat. Such dir einfach einen anderen.
Du kannst auch selber zur Rettungsstelle gehen, wenn es dir sehr schlecht geht und auf Aufbahme in die Klinik drängen.
Alles Gute, Mae
wenn ich Deine Stichworte so lese, Arzthaftung, Behandlungsfehler, "herumdoktorn"und so weiter, so gehe ich wohl nicht fehl in der Annahme, daß es sich um eine Störung in der Beziehung handelt. Dein Recht und Deine Pflicht ist es, Deine Unzufriedenheit mitzuteilen. Hilfreich wäre hier auch, wenn Du schon wüßtest, in welche Richtung es dann gehen soll: Willst Du eine Therapie, einen Therapeutenwechsel, ein anderes Medikament, eine Klinik? Und, aus welchen Gründen? Kannst Du Deine Unzufriedenheit näher beschreiben? Dies kannst Du selber überlegen und dann mal versuchen, es so zu formulieren, daß es auch „ankommt“.Also ohne anklagende, verurteilende und abwertende Begriffe wie „Herumdoktorn“. Vielleicht tut der Kollege ja das, was er für das Beste hält. Vielleicht brauchst Du aber auch etwas Andres. Die gute Formulierung ist die, der Du auch gerne zuhören würdest. Dies steigert die Wahrscheinlichkeit, daß Dein Anliegen ernst genommen wird.