hallo,
folgende eckdaten:
umsatzsteuer - zahllast 2012 800,00 €
umsatzsteuer-voranmeldung 3/2013 300,00 € (1 und 2 mussten nicht abgegben werden wg. „jährlich“)
stpfl. stellt antrag: hallo finanzamt, bitte auf „jährlich“ umstellen, da 2012 unter 1.000 €.
jetzt folgende info:
sehr geehrter herr inder,
ihrem antrag auf befreiung für das 4. quartal 2013 wurde entsprochen. vorsorglich weise ich jedoch darauf hin, dass die umsatzsteuer 2013 mehr als 1.000 € betragen hat (woher weiss er das?). sie sind damit ab dem 1. quartal 2014 zur abgabe von vierteljährlichen anmeldungen verpflichtet.
stimmt doch was ned?
gruß inder