In § 14 Abs 2 Nr. 2 UStG wird für die Rechnungstellung an Unternehmer eine Rechnung innerhalb von 6 Monaten gefordert.
Aus § 26a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 ist für einen Verstoß gegen diese Frist eine Maximal-„Strafe“ von € 5.000 vorgesehen. Diese „Strafe“ dürfte aber nur das Finanzamt verhängen.