Zeitraum zwischen leistung und rechnungstellung

hallo,

angenommen STB schließt eine leistung in dezember 07 ab (fertigstellung) … kann er diese leistung dann ein jahr später noch in rechnung stellen ?

bzw. was ist der maximal zulässige zeitraum zwischen eine erbrachten und fertiggestellten leistung und der rechnungstellung ?

thanx for infos.
grüße,
foh

Das ist gesetzlich nicht geregelt. Das einzige was hier greift ist die Verjährungsfrist, diese beträgt 3 Jahre, also lag er noch dicke in der Zeit.

Jörg

§ 14 Abs. 2 Nr. 2 UStG = 6 Monate (Owi)
Hi !

In § 14 Abs 2 Nr. 2 UStG wird für die Rechnungstellung an Unternehmer eine Rechnung innerhalb von 6 Monaten gefordert.

Aus § 26a Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Abs. 2 ist für einen Verstoß gegen diese Frist eine Maximal-„Strafe“ von € 5.000 vorgesehen. Diese „Strafe“ dürfte aber nur das Finanzamt verhängen.

BARUL76

.

aha.
danke.
das ist auch interessant.
leider nur aus dem UStG.

die 5000,- strafe würde der mandant bestimmt auch gerne verhängen :wink:

mit den gesetzten kennt mnsant sich leider nicht aus :frowning:
welche beudeutung kann dieses UStG für mndant haben ?

muss er die rechnung nach anderem gesetzt trotzdem in vollem umfang bezahlen ?

beste grüße,
foh