Es geht um folgendes. Ich bin momentan etwas im Streit mit meiner alten Firma, bei der ich zum 26.04.2010 ausgeschieden bin. Sie haben mir einiges an Überstunden aus den Vormonaten vorenthalten, was ich mittlerweile immerhin schon klären konnte.
Jetzt geht es um den letzten Monat April.
Ich war vom 01.04.-26.04. bei denen beschäftigt. Daraus ergibt sich eine Soll Arbeitszeit von ca. 144 Stunden.
Ich erhielt vom 22.-26.04. 4 Tage von meinem Resturlaub.
Für die tatsächlich gearbeiteten Stunden möchte ich jetzt folgendes Wissen:
Zählen die Urlaubstage als „normaler“ 8 Stunden Tag in meiner Zeitrechnung? Also addiere ich für die 4 Tage Urlaub auf meiner Zeitrechnung 32 Arbeitsstunden? Oder gelten die Urlaubstage dafür nicht?
Da kommt es im großen und ganzen auf das Abrechnungsschema (bzw. das Computersystem) der Firma an. Grundsätzlich gibt es 2 Möglichkeiten:
Urlaubstage werden stundenmäßig nicht erfasst also auch nicht gerechnet, da der Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichtet ist, für diese Zeit unter fortzahlung des Entgeltes den Arbeitnehmer freizustellen. Dann gibt es allerdings auch nicht die Möglichkeit z.B. halbe Urlaubstage (z.B. nachmittags frei) zu nehmen, weil das System dann nur ganze Tage zulässt.
Urlaubstage können auch stundenmäßig erfasst bzw. gerechnet werden. Dann gibt es auch die Möglichkeit halbe Urlaubstage zu nehmen (weil man es dann ja in Stunden umrechnet).
Aber wie gesagt kommt das auf die Abrechnungsschemata der Firma an. Allerdings muss Sie bei einem Schema bleiben und darf nicht nach belieben hin und her wechseln weil es dann günstiger für Sie wäre. Auch darf der Arbeitgeber die durch den Urlaub fehlenden Arbeitsstunden nicht woanders (außer natürlich bei den Urlaubstagen) abziehen (z.B. als unbezahlte Fehlzeiten) oder von bereits geleisteten Überstunden abziehen (da verliert er vor jedem Gericht).
Wichtig ist vor allem einmal zu prüfen was überhaupt bezahlt wurde. Wurden alle regulären Tage bezahlt (8 Stunden)? Wurden auch die Urlaubstage wie reguläre Tage bezahlt (eventuell mit zusätzlichem Urlaubsgeld)? Wurden alle gemachten Überstunden vergütet (dabei ist es egal ob diese bezahlt werden oder als bezahlte Freizeit vergütet werden)?
Um nun herauszufinden nach welchem Schema die Firma nun rechnet, hat man ja die Differenz von 32 Stunden Plus oder Minus (je nachdem ob in Stunden umgerechnet wird oder nicht) als Abweichung vom Soll.
Kurz und Knapp: Die Urlaubstage gelten in diesen Fall. D.h. Sie müssten das Geld für den Zeitraum von 01 bis 26. April bekommen. Andersrum. Hätten Sie nicht gekündigt, hätten Sie ja auch das volle Gehalt bekommen und nicht abzüglich der vier Tage.
Also, um hier mal eine korrekte Antwort zu geben, müßten noch eineige Daten ergänzt werden:
Beschäftigt vom 01.04 - 26.04, nur einen Monat
Wie kommen da Überstunden aus den Vormonaten zustande
Resturlaubsanspruch nach so kurzer Zeit?
Da pass einiges nicht.
Urlaubsgeld wird nicht zusätzlich zum Lohn gezahlt, das heisst zb der Monat hat 162 Stunden, der AN arbeitet 122 Std in dem Monat und nimmt eine Woche mit 40 Stunden Urlaub, dann bekommt er 122 Arbeitsstunden bezahlt und 40 Urlaubsstunden.
In der Regel sind Urlaubstage mit 8 Stunden veranlagt.
Allerdings kenne ich deine Tätigkeit bzw. deinen Arbeitsvertrag nicht im Detail. Wenn Du bei diesen Fragen eine genaue Antwort benötigst (das sollte aufgrund eventueller Fristen zügig erfolgen) kannst Du auch statt einer kostenpflichtigen Anwaltsberatung als Mitglied in einem preiswerten Sozialverband (wie z.B. der KAB - katholische Arbeitnehmer Bewegung(die sind für alle offen) oder der passenden Gewerkschaft Auskünfte bekommen.
Hallo!
Urlaub und Überstunden sind zwei verschiedene paar Schuh’! Urlaub und Überstunden dürfen nicht miteinander verrechnet werden.
Um Den Urlaubsanspruch auszurechnen muss der Jahresurlaub durch 12 mal die „Beschäftigungsmonate“ gerechnet werden.
Hier also (Urlaubsanspruch aus dem Arbeitsvertrag, meist 30 Tage, gesetzlich übrigens nur 24 Tage je nach Alter !)
30 / 12 * 4 = 10 Tage Urlaubsanspruch für die Zeit bis zum 30.04.
Endet der Vertrag tatsächlich am 26.04.? Oder am 30.04.? Und was heißt 4 Tage Resturlaub? War das der Urlaubsanspruch aus 2009
Bei der Auszahlung der Urlaubstage gilt folgende Regel Anzahl der Wochenarbeitsstunden mal 13 Wochen entspricht der Stundenzahl für 1 Quartal (=3 Monate) 5 Urlaubstage sind eine Woche.
Es ist jetzt etwas verwirrend, aber solche Dinge können am Besten Juristen mit den Arbeitgebern lösen.
Von wo kommst Du, bist Du in einer Gewerkschaft (dort bekommt man kostenlos rechnliche Unterstützung).
Gruß
franzi1997
Es kommt auf den Arbeitsvertrag an. hast du einen Vertrag, der über einen 8 Stundentag lautet, dann ist der urlaub auch 8 Stunden. bei den 16 Arbeitstagen, die ich für dich zähle und den 144 Stunden Arbeit sind dies aber 9 Stunden. Urlaub muß nach dem lohnausfallprinzip berechnet werden. Aber es kommt auf den Vertrag an, den ich natürlich nicht kenne.
Handelt es sich um Zeitarbeit?
Der Schnitt aus den letzten 13 Wochen kann auch nicht ermittelt werden, da du nur 4 Wochen dort gearbeitet hast. Dafür erscheint mir der Urlaubsanspruch von 4 Tagen auch sehr hoch. Das sind nämlich für 12 Monate 48 Tage. Warum hast du diesen Sahnejob nicht mehr?
(war ein Scherz).