Hallo Experten,
angenommen ein Mensch A hat bei dem Besuch eines Vertretes (der Vertreter ging zu A nach Hause) vor rund 3 Monate einen Zeitschrift aboniert. Nirgends konnte A die AGBs und auch nicht die Kündigungsfristen finden (auch in der Web der Versand nicht!) Nun will A sein Abo kündigen und erfährt, daß bis MÄRZ 2009 nicht möglich ist. (Will heissen bis dahin kriegt A regelmäßig sein Zeitschrift)
Ist das überhaupt rechtens?
Wenn nein, wie kann sich A dagegen wehren?
Ist es zulässig einfach das Geld nicht mehr zu überweisen? (A hat keinen Einzugsermächtigung abgegeben).
Vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena
PS. Der abonierte Zeitschrift flattert regelmäßig alle 15 Tage bei A daheim.
@MOD: Ich hoffe ist allgemein genug!!
hallo drambelviech 
Bei Haustürgeschäften kann der Abschluss
innerhalb einer Woche widerrufen werden, es können auch zwei
Wochen sein, der Server ist gerade überlastet
Ist die Widerrufsbelehrung nicht mit auf dem Abo ausgedruckt oder in sonst einer Form übergeben worden, kann man jederzeit von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen…
also auch nach 3 Monaten… also mal nach der Belehrung suchen… AGBs sind in dem Fall nicht so wichtig
http://www.verbraucherschutz-forum.de/?show=yCrl
Ist es zulässig einfach das Geld nicht mehr zu überweisen?
A. macht sich damit nicht strafbar, es hilft aber nicht. Der
Verlag wird eine Erinnerung schicken, dann eine Mahnung, dann
kommt die Inkassostelle.
Gruß Ralf
LG
Mikesch
also mal nach der Belehrung
suchen…
Sowas sieht ungefähr so aus:
http://www.internetrecht-rostock.de/Gesetze/muster_w…
Moin, Kater,
Ist die Widerrufsbelehrung nicht mit auf dem Abo ausgedruckt
oder in sonst einer Form übergeben worden, kann man jederzeit
von seinem Widerrufsrecht gebrauch machen…
das ist zwar richtig, blöderweise unterschreiben die meisten Kunden wie Herr A. gleichzeitig, dass sie die Widerrufsbelehrung erhalten haben.
also mal nach der Belehrung suchen…
Und wenn sie nicht gefunden wird, gilt das als Beweis fürs Nicht-Erhalten? Au weh zwick…
Gruß Ralf