Liebe Wissendende,
eine Verwandte hat eine Zeitschrift erhalten, die sie nicht bestellt hat. - Ich habe ihr dazu geraten, sich bei der Vertriebsfirma zu melden und darauf hinzuweisen, dass sie kein Abonnement wünscht.
- Wenn sie sich nicht meldet, kann dann behauptet werden, sie hätte ein Abo akzeptiert?
Reicht es, in etwa so zu schreiben wie folgt, oder muss man irgendwelche rechtlichen Formulierungen beachten? (der Brief würde in ihrem Namen formuliert)
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor einigen Tagen bekam Y von Ihnen das o.g. Exemplar der XXX zugesandt und war sehr überrascht, denn Y hat sie nicht abonniert. - Y kauft zwar ab und zu ein Exemplar, jedoch ist sie keine Freundin von Abonnements. - Darum möchte Y Sie davon in Kenntnis setzen, dass Y keine XXX bestellt hat und sie auch nicht stillschweigend behalten möchte…
Zunächst dachte Y noch, dass Sie ihr vielleicht mit einem Probeexemplar eine Freude machen wollen. - Sollte dies der Fall sein, bedankt Y sich herzlich. Allerdings wäre dann ein Begleitschreiben angebracht gewesen.
Sollten Sie das Exemplar der XXX zurückhaben wollen, so können Sie es sich hier abholen, denn da Y es nicht geordert hat, gehört es ja Ihnen.
Mfg etc.
Danke für jeden Tipp! Matuja