Hallo,
also angenommen jemand bekommt eine Fernseh-Zeitschrift zugeschickt, die er nicht bestellt hat und ruft daraufhin bei dem Verlag an. Dieser teilt mit, man habe mit einem anderen Verlag einen Abo-Vertrag geschlossen und gibt die Nummer raus. Der Betroffene ruft darauf bei diesem Verlag an, wird zunächst einmal wirsch angefahren „junge Dame, woher haben sie überhaupt die Nummer?“ und danach 5 Minuten ohne Punkt und Komma zugetextet, man habe einen Vertrag geschlossen, Kündigung sei erst nach 14 Monaten möglich und hiermit sei das Gespräch beendet." Aufgelegt.Der Betroffene kam überhaupt nicht zu Wort.
2 Tage später dann ein Schreiben, wo der angebliche Vertrag von vor 3 Monaten zugeschickt wird.
Der Betroffene erkennt, dass er diesen Vertrag ausgefüllt hat, allerdings ging es um eine andere Zeitschrift (eine Fachzeitschrift und keine Fernsehzeitschrift, die der Betroffene auch tatsächlich abonnieren wollte) und um ein 2 - monatiges Problesen. Auf dem Vetrag wurde jetzt nachträglich eine andere Zeitschrift eingefügt und es steht auch nichts mehr von einem 2-monatigen Probelesen drauf. Also entweder wurde der Vertrag verändert oder sonst wie zusammen gebastelt. Der Betroffene hat den Vetrag in dieser Frm jedenfalls nie zu Gesicht bekommen. Er bezieht seit Jahren eine Fensehzeitschrift udn hat gar kein Interesse an einer weiteren.
Wie soll sich der Betroffene jetzt verhalten. Er hat sofort nach Erhalt der Zeitschrift vorsorglich per E-Mail widerrufen. Müsste er nicht jedenfalls ein Widerrufsrecht haben? Es erscheint mir auch etwas komisch, dass die Zeitschrift, die wöchentlich erscheint, erst 3 Monaten nach Vertragsschluss geliefert wurde.
Wäre prima wenn jemand helfen könnte! Danke!
Widerruf gibts glaub ich nur 14 tage, aber im zweifelsfall einfach NICHT zahlen, und abwarten was passiert.
Hi,
So wie ich das hier rauslese:
Der Betroffene erkennt, dass er diesen Vertrag ausgefüllt hat,
hat der Betroffene den Vertrag eigenhändig ausgefüllt. Also sollte er auch eine unveränderte Kopie dieses Vertrages haben. Damit ist doch dann alles klar.
Gruss,
Little.
Hallo!
Nach den leider wohl schon obligatorischen zwei Spaß-Antworten hier meine Meinung: Was nicht bestellt worden ist, muss auch nicht bezahlt werden. Sollte der Verlag auf die Ide kommen, Zahlungen einzuklagen und gefälschte Unterlagen zum Beweis vorzulegen, hat man natürlich ein gewisses Risiko, dass das Gericht das glaubt. Das kann man aber minimieren.
Hallo,
Nach den leider wohl schon obligatorischen zwei Spaß-Antworten
Wieso ist der Hinweis auf eine Vertragskopie eine Spaßantwort.
Wenn ich Verträge ausfülle, habe ich eine Kopie.
Habe ich keine, vermute ich ,dass es nicht mit rechten Dingen zugeht.
Habe ich eine und der Wortlaut ist anders als auf der Kopie des Verkäufers, weiß ich, dass es nicht mit rechten Dingen zugeht.
Unabhängig von der Ausgangsfrage: was ist daran falsch?
Gruß
Elke
Hallo!
Eine Kopie gab es nicht, genau so wenig wie eine Widerrufsbelehrung. Müsste man die nicht in Schriftform haben damit die 14-Tages-Frist zu laufen beginnt.
Wie gesagt, es ist möglich, dass es sich dieses besagte Formular betreffend der Fachzeitschrift handelte, dieses muss irgendwie auf das Formular bzgl. der Fernsehzeitschrift aufgedruckt worden sein. Denn auf dem anderen Formular stand eindeutig die Fachzeitschrift udn auch das mit den 2 Monaten Probelesen mit der daran anschließenden Möglichkeit zur Kündigung.
Nochmal die Frage wie man sich jetzt verhalten soll. Ein Anruf ist denke ich mal sinnlos. Der Betroffene möchte aber auch nicht 1 Jahr warten bis es zur Fälligkeit des „Zahlungsanspruchs“ kommt, da steckt re mitten in seinen Prüfungen und will sich da nicht mit denen rumschlagen müssen…