Hallo, ich würde mit euch gern einen fiktiven Fall diskutieren.
Eine Person bekommt regelmäßig die Zeitschriften eines Abos.
Nach einiger Zeit entschließt sich die Person das Abo zu kündigen, teilt dies schriftlich mit und gibt an das die Person von Ort A nach B ziehen wird.
Die Person ist umgezogen, bekommt nach Ort B weiterhin sagen wir mal 3 Zeitschriften gesendet dann würde die Lieferung stoppen.
Nach einigen Zeit würde die Person erneut nach Ort C umziehen. Und plötzlich eine offen stehende Forderung per Post erhalten, die Forderung würde die Abo-Gebühren enthalten für den gesammten Zeitraum an dem die Person in Ort B gewohnt hat und die Information das die Person beim Verlag keine neue Adresse angegeben hat und somit keine Zustellung möglich war und ebenso keine Kündigung vorlag.
Die Person würde mir einer schriftlicher Stellungnahme antworten.
Nun würden erneut Zeitschriften Lieferungen beginnen die die Person zurückschickt, da sich im Briefkopf der Name geändert hat, sagen wir mal die Zeitschriften würden jetzt an einen Werner Mustermann gesendet werden, obwohl die Person Wilfried Mustermann heißen würde.
In meinem fiktiven Fall kann die Person durch fehlende Unterlagen oder schon verworfene Zeitschriften mit Adresse B nicht nachweißen das Sie dem Verlag über den Umzug informiert hätte.
Müsste die Person die offenen Forderungen des Zeitschriften Verlages nachgehen?
Und wären die neuen Schreiben, Rechnungen bzw. Zeitschriften mit Falschem Vornamen aber richtigen Nachnamen und richtiger Adresse rechtmäßig relewant?
Würde die Person richtig handeln wenn Sie die Falsch adressierten Briefe und Zeitschriften mit Empfänger unbekannt zurücksenden lässt, wenn am Briefkasten der Person nur W. Mustermann steht?
Eine Person bekommt regelmäßig die Zeitschriften eines Abos.
Nach einiger Zeit entschließt sich die Person das Abo zu
kündigen, teilt dies schriftlich mit und gibt an das die
Person von Ort A nach B ziehen wird.
Die Kündigungsfrist für dieses Abo beträgt ein Jahr?
Die Person ist umgezogen, bekommt nach Ort B weiterhin sagen
wir mal 3 Zeitschriften gesendet dann würde die Lieferung
stoppen.
Hört sich irgendwie nach einem Nachsendeantrag an…
Nach einigen Zeit würde die Person erneut nach Ort C umziehen.
Und plötzlich eine offen stehende Forderung per Post erhalten,
die Forderung würde die Abo-Gebühren enthalten für den
gesammten Zeitraum an dem die Person in Ort B gewohnt hat und
die Information das die Person beim Verlag keine neue Adresse
angegeben hat und somit keine Zustellung möglich war und
ebenso keine Kündigung vorlag.
Tja. Und kann die Person nachweisen, dass die Kündigung und die Ummeldung angekommen sind? Wenn nein, wird sie wohl zahlen müssen. Und auch erneut kündigen.
Die Person würde mir einer schriftlicher Stellungnahme
antworten.
Was stand denn da geheimes drin?
Nun würden erneut Zeitschriften Lieferungen beginnen die die
Person zurückschickt, da sich im Briefkopf der Name geändert
hat, sagen wir mal die Zeitschriften würden jetzt an einen
Werner Mustermann gesendet werden, obwohl die Person Wilfried
Mustermann heißen würde.
Offensichtlich wurde da ein Eingabefehler beim Umschreiben der Adresse gemacht. Woraus ich aber keinerlei Rechte für die Person ableiten kann.
Würde die Person richtig handeln wenn Sie die Falsch
adressierten Briefe und Zeitschriften mit Empfänger unbekannt
zurücksenden lässt, wenn am Briefkasten der Person nur W.
Mustermann steht?
Nein. Zahlen für das immer noch laufende Abo muss sie trotzdem.
Hört sich irgendwie nach einem Nachsendeantrag an…
Jap nachsendeantrag…
Die Person würde mir einer schriftlicher Stellungnahme
antworten.
Was stand denn da geheimes drin?
Die Person hätte geantwortet mit: "An Ort B haben ich Zeitschriften erhalten und da die Lieferung gestoppt hätte, wie es Kündigungsbedingt konform gewesen wäre, es wäre an Ort B keine weitere Rechnung bzw. Keine weiter zeitschrift eingetroffen.
Nun würden erneut Zeitschriften Lieferungen beginnen die die
Person zurückschickt, da sich im Briefkopf der Name geändert
hat, sagen wir mal die Zeitschriften würden jetzt an einen
Werner Mustermann gesendet werden, obwohl die Person Wilfried
Mustermann heißen würde.
Offensichtlich wurde da ein Eingabefehler beim Umschreiben der
Adresse gemacht. Woraus ich aber keinerlei Rechte für die
Person ableiten kann.
Müsste die Person überhaupt erkennen ob die Briefe, Rechnungen an Sie gerichtet sind oder an einen unbekannten Werner?
Könnte die Person nicht davon ausgehen es liegt ein Zustellungsfehler vor?
Wir nehmen mal noch an der Verlag hätte aus Kulanz, eine Kündigung, Kündigung zum Ende des Jahres, sagen wir mal 2009, zugestanden.
Die erneute bzw. neue Lieferung der Zeitschrift wäre ja jetzt an Werner und nicht an Wilfried gerichtet…
Komplex ich weiß, aber ich komme allein nicht richtig weiter…
Grüße
Die Kündigungsfrist für dieses Abo beträgt ein Jahr?
Ja ein Jahr beträgt die Kündigungsfrist, aber wie oben geschrieben hätte der Verlag mittlerweile aus Kulanz eine Kündigung zum Ende des Jahres 2009 bestätigt…