Hallo,
ich wollte gerne einmal wissen, ob es rechtlich anerkannt wird, wenn ich eine Probezeitschrift per Fax bestelle und innerhalb der vorgegebenen Frist per eMail von einem weiteren Bezug zurücktrete?! Ich bekomme trotzdem laufend weitere Zeitschriften zugesand. Die Aufkündigung per eMail (auf der betreffenden Site) habe ich vorsichtshalber per Screencapture kopiert.
Kündigung immer schriftlich per (Einwurf-)Einschreiben-somit bist du auf der sicheren Seite, weil du von der Post eine Empfangsbestätigung bekommst. Ist das Schreiben im Briefkasten von der Firma gelandet, gilt es als zugestellt.
Anders beim Email. Du könntest ja jedem erzählen, dass du die Email weggeschickt hast.
Gruß
Anke
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es funktioniert durchaus auch einfacher, je nachdem bei welchem (seriösen) Verlag das Probeabo war.
Beispiel: PC-Welt-Probeabo. Habe mich über die drei Hefte und das Werbegeschenk gefreut, wollte sie aber nicht weiter beziehen. Habe Kündigung gefaxt und danach trotzdem eine weitere Zeitschrift erhalten. Anschließend dort angerufen, man hat sich entschuldigt und auf meine Frage, was denn nun mit dem nicht abonnierten Heft passieren soll (zurück oder so) wurde geantwortet, ich soll sie behalten und die Sache ist erledigt.
Das war vor einem Jahr.
ciao
Seven
Hallo jetme,
Kündigung immer schriftlich per (Einwurf-)Einschreiben-somit
bist du auf der sicheren Seite, weil du von der Post eine
Empfangsbestätigung bekommst. Ist das Schreiben im Briefkasten
von der Firma gelandet, gilt es als zugestellt.
Anders beim Email. Du könntest ja jedem erzählen, dass du die
Email weggeschickt hast.
eine Kündigung per Email ist auch wenn man sie mit Empfangsbestätigung verschickt immer strittig. Der kostengünstigste Weg ist die Kündigung per Fax (Faxbestätigung aufbewahren), wird meines Wissens auch normalerweise vor Gericht anerkannt. Am sichersten ist natürlich eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein.