Zeitschriften Abo

Hallo,

Nehmen wir mal an Person X macht bei einem Gewinnspiel mit.Gewinn 3 Zeitschriften für Lau.Adressenangabe folgt wird von GewinnspielPerson notiert.Keine Unterschrieft von Person X.Zeitschrift flattert ins Haus.Doch Vor-Nachname Falsch geschrieben haben aber ähnlichkeit.Zeitschrift kommt 3x wie gewonnen.Weitere Zeitschriften folgen.Nach 6 Monaten kommt eine Rechnung über ein Abo das Person X bezahlen soll.Wird von Person X nicht bezahlt.Nach 4 Wochen Post eines Inkaso Büros welches den Betrag fordert + Inkasokosten.Allerdings wieder unter Falschem Namen.Muss Person X darauf reagieren?

hoffe auf guten diskusionsbeitrag.

Hallo,

wenn es wirklich so wie beschrieben ist, ist kein Vertrag zustande gekommen, damit auch keine Verpflichtung irgendetwas zu bezahlen. A sollte aber erst mal die Zeitschriften aufbewahren. Diese können evtl. zurückgefordert werden.

Ich persönlich nehme allerdings an, dass irgendetwas im Kleingedruckten übersehen worden ist. Das könnte etwa so lauten: „Das Probeabo wandelt sich, wenn nicht widersprochen wird, in ein reguläres Abo um.“

Der falsch geschriebene Name kann zwar noch zu formellen Verwicklungen führen, er wird aber an der Rechtslage nichts ändern. Man kann auch unter falschem Namen rechtsgültige Verträge abschließen.

Gruß Holger