Ich bekomme seit mehreren Wochen eine Zeitschrift („Hörzu“) zugesandt. Auf die Schreiben der Firma, die mich auforderten Ihnen einen Bankeinzug meines Kontos zu gewähren, antwortete ich nicht da die Hotline Nummer Kostenpflichtig ist. Ich habe nie etwas unterschrieben oder angefordert. Die zeitschriften habe ich alle aufgehoben. Nun kam ein Schreiben einer Inkassofirma das ich 10 tage Zeit habe das Geld plus Mahngebühren zu bezahlen ansonsten drohen sie mit dem gericht. Was soll ich tun?
sofern Du nie einen Vertrag abgeschlossen hast (kann schriftlich, telefonisch, schriftlich oder online passiert sein), mußt Du theoretisch derzeit nichts tun außer die Zeitschriften aufzubewahren.
Ich würde allerdings dem Inkassobüro einen kurzen Brief schreiben, dass Du nie einen Vertrag abgeschlossen hast und die Zeitschriften bei Dir zur Abholung bereit liegen.
Sofern irgendwann ein Mahnbescheid oder Klage vom Gericht ins Haus flattern sollte, auf jeden Fall Widerspruch einlegen (Frist beachten!).
Nichts - Sie können die Zeitschriften nach ein paar Monaten entsorgen. Bis dahin müssen Sie sie lagern (3 Monate sind wohl lange genug), ohne Sie zu nutzen. Also kein Kreuzworträtsel darin ausfüllen oder so etwas.
Kommt ein Mahnbescheid, erheben Sie Widerspruch. Wie das geht, steht ausführlich dabei. Sie brauchen den Widerspruch nicht begründen.
Kommt hingegen kein Mahnbescheid, sondern nur Schreiben des Inkasso-Unternehmens, verbieten Sie diesem Sie in dieser Sach weitere Anschreiben und drohen Sie mit Abmahnung - natürlich können Sie dann auch gleich mitteilen, dass Sie nichts bestellt haben und ggf. einen Nachweis des Vertragsschlusses sowie eine schriftliche Vollmacht des Gläubigers verlangen. (Die müssen das Original schicken!- Keine Kopie)
Glück auf
widerspreche sofort beim Inkasso Unternehmen. Wer nix bestellt hat, braucht auch nix bezahlen. Und soll doch nur ein Gericht kommen, denn dann muss der Verlag nachweisen, das eine Bestellung vorliegt.
EINGESCHRIEBEN MIT RÜCKSCHEIN zurückschreiben dass Du keinen vertrag abgeschlossen hast, sollten sie andrer meinung sein sollen Sie ir bitte den vertrag zustellen
Schreiben Sie an das Inkassobüro oder rufen Sie dort an, man möge Ihnen die Unterlagen zuschicken, woraus hervor geht, das Sie die Zeitung bestellt haben.
Kann man Ihnen keinen „Zettel“ vorlegen, worauf Sie mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben, dass Sie die Zeitschrift haben möchten, haben die auch kein Recht, Geld zu verlangen.
Solange Sie diese Unterlagen nicht haben, zahlen Sie nicht. Warten Sie einfach ab.
Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten, legen Sie Widerspruch ein. Dann muss die Inkassofirma erst mal dem Gericht beweisen, dass Sie die Zeitung bestellt haben. Wenn sie das nicht können, wird es auch zu keinem Urteil kommen und Sie müssen auch nicht bezahlen.
hi
grundsätzlich mit inkassobüros keine vereinbarungen treffen und hart bleiben sonst hast du deren kosten bei verlorenem prozeß auch noch am bein…fordere von denen erszt mal den schriftlichen anchweis über ein abo an das du was bestellt hast und unterschrieben ahst…wenn du nichts bestellt hast und dir sicher bist auch nicht irgendwo im internet was gebucht hast dann hast du nichts zu befürchten…