Grundsätzlich gar nicht!
ich möchte mich gerne darüber Informieren, wenn ich Zeitsoldat
bin und während dessen einen besseren Job bsp. Zoll o.Ä. finde
wie ich dann aus der Bundeswehr rauskomme und ob ich dann
meinen SOLD zurückzahlen muss?
Ein Zeitsoldat hat kein Kündigungsrecht, ansonsten wäre die Verpflichtung wohl ziemlich unsinnig und die Garantierung der Auftragserfüllung der Bundeswehr erheblich gefährdet.
Aber §55 Soldatengesetz sagt:
„(3) Ein Soldat auf Zeit ist auf seinen Antrag zu entlassen, wenn das Verbleiben im Dienst für ihn wegen persönlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besondere Härte bedeuten würde.“
Die mögliche Übernahme in ein Beamtenverhältnis bei einer anderen Behörde kann eine persönliche Härte aus wirtschaftlichen/beruflichen Gründen bedeuten, wenn dem Soldaten durch das Verbleiben im Dienst unzumutbare Nachteile entstehen. Das sind aber immer Einzelfallprüfungen und es lässt sich keine pauschale Antwort geben. Grundsätzlich hat sich der Soldat aber bei der Bundeswehr freiwillig verpflichtet und hat dementsprechend seinen Dienst abzuleisten.
Also Antrag auf Entlassung nach §55 SG stellen und evtl. direkt eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt einholen. Sollte der Antrag abgelehnt werden kann das Ergebnis über den Beschwerdeweg anders aussehen und da es dann letztendlich evtl. auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hinausläuft sollte man von Anfang an alles richtig machen.
An Kosten hat ein Zeitsoldat bei vorzeitiger Entlassung auf eigenen Wunsch (dazu zählt auch ein KDV-Antrag) nur die Kosten für Studium oder Berufsausbildung zurückzuzahlen, wobei dies natürlich im Normalfall auch ein 5-6 stelliger Eurobetrag ist. Die Übergangsgebührnisse und das Entlassungsgeld richten sich dann nach der tatsächlich abgeleisteten Dienstzeit. Die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung wird aber selbstverständlich vom Bund nach der Entlassung vorgenommen.
Eine andere Option ist es die Dienstzeit neu festsetzen zu lassen (geht aber nur, wenn kein Studium/keine Berufsausbildung absolviert wurde) und auf diesem Wege zu verkürzen. So kann aus einem SaZ 4 dann ein SaZ 2 oder aus einem SaZ 12 dann z.B. ein SaZ 8 werden. Einen Anspruch darauf gibt es aber natürlich nicht.
Gruß Andi