Guten Abend,
angenommen, ein 59 Jahre alter Mann, verheiratet, St.-Klasse -3-, Ehefrau nicht berufstätig, befindet sich momentan in Alterteilzeit.
Ab 06/2011 beginnt die Ruhephase, am 31.01.2014 endet das Arbeitsverhältnis.
Der Mann bekam nun von seinem Unternehmen die Möglichkeit, dass eine gewährte Gesamtabfindung
a) zum Ende der Altersteiltzeit, also im Januar 2014
oder
b) erst im Januar 2015
fällig und an ihn ausbezahlt wird.
Was macht steuerrechtlich mehr Sinn bzw. kann der Mann hier eine ‚falsche‘ Auswahl treffen?
Über eine Antwort würde sich der Mann sehr freuen,
Gruß, ame