Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Anfang des Jahres erschien in einer regionalen Zeitung ein Artikel mit dem Titel „Grausiger Leichenfund“. Darin wurde vom Tod eines Mannes berichtet. Allerdings wurden nur Gerüchte der Nachbarn wiedergegeben. Auch die Familie des Toten wurde bloßgestellt. Die Familie hat versucht, gegen die Zeitung vorzugehen. Aber diese behauptet, es basiere alles auf der Meinung des Autors. In diesem Fall hätte allerdings fast der gesamte Artikel in Anführungszeichen stehen müssen, damit man die Meinung des Autors von erwiesenen Tatsachen hätte unterscheiden können (Artikel war nicht mit „“ versehen). Außerdem bin ich der Meinung, dass die Adresse der Familie (Einfamilienhaus) und die Familienverhältnisse (angebliche Ehescheidung etc) nichts in dem Artikel zu suchen hatten.
Kennt jemand von euch ein Gesetz oder Urteil? Die Familie möchte keine Richtigstellung, aber auf jeden Fall eine Entschuldigung der Zeitung und eventuell Schadensersatz.
Vielen Dank für die Hilfe!
Antworten bitte an: [email protected]