Zeitung verklagen?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Anfang des Jahres erschien in einer regionalen Zeitung ein Artikel mit dem Titel „Grausiger Leichenfund“. Darin wurde vom Tod eines Mannes berichtet. Allerdings wurden nur Gerüchte der Nachbarn wiedergegeben. Auch die Familie des Toten wurde bloßgestellt. Die Familie hat versucht, gegen die Zeitung vorzugehen. Aber diese behauptet, es basiere alles auf der Meinung des Autors. In diesem Fall hätte allerdings fast der gesamte Artikel in Anführungszeichen stehen müssen, damit man die Meinung des Autors von erwiesenen Tatsachen hätte unterscheiden können (Artikel war nicht mit „“ versehen). Außerdem bin ich der Meinung, dass die Adresse der Familie (Einfamilienhaus) und die Familienverhältnisse (angebliche Ehescheidung etc) nichts in dem Artikel zu suchen hatten.

Kennt jemand von euch ein Gesetz oder Urteil? Die Familie möchte keine Richtigstellung, aber auf jeden Fall eine Entschuldigung der Zeitung und eventuell Schadensersatz.

Vielen Dank für die Hilfe!
Antworten bitte an: [email protected]

Hallo Sandra,

Allerdings wurden nur Gerüchte der

Nachbarn wiedergegeben. Auch die Familie des Toten wurde
bloßgestellt.

Um näheres dazu zu sagen, müsste man den Artikel lesen.

Die Familie hat versucht, gegen die Zeitung
vorzugehen.

Ist Ihr gutes Recht.

Aber diese behauptet, es basiere alles auf der
Meinung des Autors.

Nun fangen wir mal an zu unterscheiden.

In diesem Fall hätte allerdings fast der
gesamte Artikel in Anführungszeichen stehen müssen, damit man
die Meinung des Autors von erwiesenen Tatsachen hätte
unterscheiden können (Artikel war nicht mit „“ versehen).

Die „“ stehen i.d.R. nicht für die Meinung des Autors, dafür gibt es die Sparte Kommentar.
Die „“ stehen für Wiedergabe eines O- (Orginal) Tones der, des Nachbarn.

Außerdem bin ich der Meinung, dass die Adresse der Familie
(Einfamilienhaus) und die Familienverhältnisse (angebliche
Ehescheidung etc) nichts in dem Artikel zu suchen hatten.

Das kommt wieder auf den Artikel an. Seriöse Zeitungen geben genaue Adressen übrigens nicht raus, kürzen Namen mit Sandra G. (Punkt) ab oder verwenden Phantasienamen.

Kennt jemand von euch ein Gesetz oder Urteil? Die Familie
möchte keine Richtigstellung, aber auf jeden Fall eine
Entschuldigung der Zeitung und eventuell Schadensersatz.

A) hat sie immer das Recht zur Gegendarstellung. Die Zeitung MUß diese, wenn auch verkürzt, abdrucken.
B) nix mit Verantwortung und Meinung des Autors. Siehe dazu das Impressum der Zeitung, dort MUß unter V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Presserechts irgendein Chefredakteur genannt sein.
Der ist und bleibt im Namen der Zeitung verantwortlich.
siehe dazu
http://www.presserecht.de/gesetze.html

Leider momentan noch sehr allgemein, wie gesagt Artikel fehlt.

Gruß
der Alex

noch was…
Noch mal Tach,

wenn es so ist wie geschildert bitte auf jedenfall beim deutschen Presserat beschweren, der kann auch weiter helfen.
http://www.presserat.de/

Gruß
der Alex