Zeitung wegen Todesfall gekündigt, Werbegeschenk

Hallo Miteinander,

nach dem Tod eines Famielienangehörigen wurde das Abbo der Tageszeitung gekündigt. Das Abbo wurde im Nov 2008 für 24 Monate abgeschlossen und es gab einen Fernseher als Werbegeschank. Der Medienverlag erwartet nun von den Hinterbliebenen die Rückgabe des Gerätes. Allerding ist nichts über den Verbleib des Gerätes bekannt. Im Nachlas ist es nicht aufzufinden. Wie sollte man sich hier verhalten, einen RA einschalten? Oder hat jemand eine anderen Rat?

Vielen Dank
lurot

Hallo Miteinander,

Servus

nach dem Tod eines Famielienangehörigen wurde das Abbo der
Tageszeitung gekündigt. Das Abbo wurde im Nov 2008 für 24
Monate abgeschlossen und es gab einen Fernseher als
Werbegeschank. Der Medienverlag erwartet nun von den
Hinterbliebenen die Rückgabe des Gerätes.

Ich denke, dass der Verlag durchaus das Recht hat in einem Aufhebungsvertrag ein Werbegeschenk zurückzuverlangen.

Allerding ist nichts
über den Verbleib des Gerätes bekannt. Im Nachlas ist es nicht
aufzufinden. Wie sollte man sich hier verhalten, einen RA
einschalten? Oder hat jemand eine anderen Rat?

Am besten mit dem Verlag sprechen, bleibt wohl nur den Gegenwert des Fernsehers an den Verlag zu zahlen, oder die Zeitung für 2 Jahre zu nehmen. Vll. kann der Erbe sie ja selbst brauchen.

Vielen Dank
lurot

Peter

Hallo,

worauf stützt Du Deine Theorie?

Mir ist das ganze nicht ganz klar. Was steht denn im Vertrag? Handelt es sich um eine Prämie oder ein Werbegeschenk?

Gruß
Tina

Hallo,

Gruezi,

worauf stützt Du Deine Theorie?

Es herscht Vertragsfreiheit in Deutschland. Wenn das Zeitungsabo kulanterweise aufgelöst wird kann doch der Verlag verlangen:

  1. Entweder Fernseher zurück, dann wird der Vertrag gelöst, oder
  2. Das Abo läuft die 24 Monate

Mir ist das ganze nicht ganz klar. Was steht denn im Vertrag?
Handelt es sich um eine Prämie oder ein Werbegeschenk?

Was tut das zur Sache, der Verlag könnte auch bspw. 200€ fordern. Man läst sich drauf ein, oder lässt es eben.

Gruß

Frohe Weihnachten

Tina

Peter

hallo lurot
ich gehe einmal davon aus, dass der verstorbene das abo unterschrieben hat und damit vertragspartner ist. was hält sich da der verlag an die hinterbliebenen?
wenn mein bruder ein abo abschliesst, stirbt, jedoch vorher den fernseher verkauft, dann ist er halt weg.
dann würde mein rechtsempfinden sagen: der verlag hat pech gehabt.

anders sieht es aus, wenn das abo von einem andeen, noch lebenden abgeschlossen wurde und das abo aus kulanz storniert worden ist weil der eigentliche leser der zeitung verstorben ist.

aber wissen tue ich nichts
gruß stefan