nach dem Tod eines Famielienangehörigen wurde das Abbo der Tageszeitung gekündigt. Das Abbo wurde im Nov 2008 für 24 Monate abgeschlossen und es gab einen Fernseher als Werbegeschank. Der Medienverlag erwartet nun von den Hinterbliebenen die Rückgabe des Gerätes. Allerding ist nichts über den Verbleib des Gerätes bekannt. Im Nachlas ist es nicht aufzufinden. Wie sollte man sich hier verhalten, einen RA einschalten? Oder hat jemand eine anderen Rat?
nach dem Tod eines Famielienangehörigen wurde das Abbo der
Tageszeitung gekündigt. Das Abbo wurde im Nov 2008 für 24
Monate abgeschlossen und es gab einen Fernseher als
Werbegeschank. Der Medienverlag erwartet nun von den
Hinterbliebenen die Rückgabe des Gerätes.
Ich denke, dass der Verlag durchaus das Recht hat in einem Aufhebungsvertrag ein Werbegeschenk zurückzuverlangen.
Allerding ist nichts
über den Verbleib des Gerätes bekannt. Im Nachlas ist es nicht
aufzufinden. Wie sollte man sich hier verhalten, einen RA
einschalten? Oder hat jemand eine anderen Rat?
Am besten mit dem Verlag sprechen, bleibt wohl nur den Gegenwert des Fernsehers an den Verlag zu zahlen, oder die Zeitung für 2 Jahre zu nehmen. Vll. kann der Erbe sie ja selbst brauchen.
hallo lurot
ich gehe einmal davon aus, dass der verstorbene das abo unterschrieben hat und damit vertragspartner ist. was hält sich da der verlag an die hinterbliebenen?
wenn mein bruder ein abo abschliesst, stirbt, jedoch vorher den fernseher verkauft, dann ist er halt weg.
dann würde mein rechtsempfinden sagen: der verlag hat pech gehabt.
anders sieht es aus, wenn das abo von einem andeen, noch lebenden abgeschlossen wurde und das abo aus kulanz storniert worden ist weil der eigentliche leser der zeitung verstorben ist.