mal fiktiv: Da hast eine Zeitung abonniert und zahlst per Dauerauftrag.
Du kündigst die Zeitung und vergisst den Dauerauftrag (zahlst jedes Euro 50 Euro…).
Rechtlich ist die Zeitung nicht verpflichtet Dich auf den Fehler hinzuweisen. Sie wird es vermutlich trotzdem tun, indem sie das Geld zurück überweist.
Neben Recht und Gesetz gibt es nämlich auch noch Anstand und Benehmen.
nicht mit dem Fall hier vergleichbar. Der Zahler hat nämlich im Unterschied zum Lieferanten Anspruch auf Rückzahlung. Geld ist nicht das gleiche wie Ware.
Neben Recht und Gesetz gibt es nämlich auch noch Anstand und
Benehmen.
Und? Hier sind wir nicht im Plauderbrett, sondern bei ‚allgemeine Rechtsfragen‘.
Gruß
loderunner