Zeitung wird weiterhin geliefert - trotz

Hallo,

richtig, es gibt aber auch einen § 242 BGB: Leistung nach Treu
und Glauben.

Und? Der verpflichtet das Opfer einer unerwünschten Lieferung zu was genau?

Einen einmaligen Hinweis an den Verlag, dass er hier für lau
liefert halte ich für Zumutbar und gutes Benehmen.

Ich nicht. Und nun?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

mal fiktiv: Da hast eine Zeitung abonniert und zahlst per Dauerauftrag.
Du kündigst die Zeitung und vergisst den Dauerauftrag (zahlst jedes Euro 50 Euro…).

Rechtlich ist die Zeitung nicht verpflichtet Dich auf den Fehler hinzuweisen. Sie wird es vermutlich trotzdem tun, indem sie das Geld zurück überweist.

Neben Recht und Gesetz gibt es nämlich auch noch Anstand und Benehmen.

Viele Grüße

Lumpi

Hallo,

mal fiktiv: …

nicht mit dem Fall hier vergleichbar. Der Zahler hat nämlich im Unterschied zum Lieferanten Anspruch auf Rückzahlung. Geld ist nicht das gleiche wie Ware.

Neben Recht und Gesetz gibt es nämlich auch noch Anstand und
Benehmen.

Und? Hier sind wir nicht im Plauderbrett, sondern bei ‚allgemeine Rechtsfragen‘.
Gruß
loderunner