Ein 2-wöchiges Probeabonnement von „Die Welt“ wird fristgerecht und mit Bitte der Bestätigung gekündigt.
Die Bestätigung mitsamt Kündigungstermin kommt prompt und es wird von Seiten des Kunden davon ausgegangen, die Zeitung nun ganz normal abbonieren zu müssen.
Anstelle der Einstellung der Lieferung erhält dieser jedoch seit 2 Wochen täglich sein Exemplar, ohne eine Rechnung, Kontaktaufnahme des Verlages oder ähnlichem und auch ohne überhaupt eine Kontoverbindung dort angegeben zu haben.
Da der Verlag ihm nun sowohl die Rechtmäßigkeit der Kündigung als auch den Kündigungstermin bestätigt hat, sieht er keinen Anlass, von diesem „Werbegeschenk“ abzurücken und den Verlag darauf aufmerksam zu machen und desweiteren auch keine rechtliche Grunndlage für zukünftige Forderungen des Verlages.
Wie seht ihr das? Hat hier jemand vielleicht einen größeren juristischen Hintergrund?
Vielen Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen,
Marcel
PS: Der Kunde K freut sich sehr über die Zeitung und möchte sie weiterhin kostenfrei erhalten
Ein 2-wöchiges Probeabonnement von „Die Welt“ wird
fristgerecht und mit Bitte der Bestätigung gekündigt.
Die Bestätigung mitsamt Kündigungstermin kommt prompt und es
wird von Seiten des Kunden davon ausgegangen, die Zeitung nun
ganz normal abbonieren zu müssen.
Du meinst NICHT weiter abonnieren zu müssen?
Anstelle der Einstellung der Lieferung erhält dieser jedoch
seit 2 Wochen täglich sein Exemplar, ohne eine Rechnung,
Kontaktaufnahme des Verlages oder ähnlichem und auch ohne
überhaupt eine Kontoverbindung dort angegeben zu haben.
Netter Versuch. Unverlangt erhaltene Ware muss auch nicht bezahlt werden, sollte allerdings auch nicht benutzt werden.
Da der Verlag ihm nun sowohl die Rechtmäßigkeit der Kündigung
als auch den Kündigungstermin bestätigt hat, sieht er keinen
Anlass, von diesem „Werbegeschenk“ abzurücken und den Verlag
darauf aufmerksam zu machen und desweiteren auch keine
rechtliche Grunndlage für zukünftige Forderungen des Verlages.
Du solltest dennoch den Vlg. auf die unverlangte Warenliefeurng aufmerksam machen und ihn bitten, sie wieder abzuholen. Bewahre sie dafür auf. Vermutlich erfolgt keine Reaktion, dann kündigst du eine Vernichtung nach angemessener Frist an.
Wie seht ihr das? Hat hier jemand vielleicht einen größeren
juristischen Hintergrund?
Vielen Dank im Voraus und
mit freundlichen Grüßen,
Marcel
PS: Der Kunde K freut sich sehr über die Zeitung und möchte
sie weiterhin kostenfrei erhalten
Mich interessieren in diesem Fall aber nur die harten Fakten. Wer hat rechtlich nach diesem Tatbestand einen Anspruch auf was gegen wen oder eben nicht.
Denn so wie ich das sehe, stellt das unaufgeforderte Zusenden der Zeitung ein tägliches Unterbreiten eines Angebotes seitens des Verlages dar, welches vom Kunden nicht angenommen wird, da Schweigen auf ein Angebot nur im Falle eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens als Annahme dessen gilt.
Mich interessieren in diesem Fall aber nur die harten Fakten.
Dann frag einen Anwalt, hier werden Meinungen ausgetauscht.
Wer hat rechtlich nach diesem Tatbestand einen Anspruch auf
was gegen wen oder eben nicht.
Denn so wie ich das sehe, stellt das unaufgeforderte Zusenden
der Zeitung ein tägliches Unterbreiten eines Angebotes seitens
des Verlages dar, welches vom Kunden nicht angenommen wird,
Oder schlicht einen Fehler des Unternehmens, deine Adresse nach Kündigung des Probeabos nicht aus dem System entfernt zu haben?
da
Schweigen auf ein Angebot nur im Falle eines kaufmännischen
Bestätigungsschreibens als Annahme dessen gilt.
Nein, ein Kaufvertrag kommt grds. auch durch stillschweigende Annahme wirksam zustande.
Schade, dass Wikipedia mehr weiß als manche schlecht gelaunten Antwortenden hier.
„Im Privatrecht gilt der Grundsatz, dass Schweigen nicht als Willenserklärung zur Begründung eines Rechtsverhältnisses ausgelegt wird (rechtliches Nullum). Verträge kommen durch übereinstimmende Willenserklärungen (Angebot und Annahme) zustande. Dabei ist jedoch zu beachten, dass konkludentes Handeln wie z. B. in einer Bäckerei auf ein Brötchen zeigen zwar keine verbale Äußerung ist, jedoch auch eine Willenserklärung.“
Denn so wie ich das sehe, stellt das unaufgeforderte Zusenden
der Zeitung ein tägliches Unterbreiten eines Angebotes seitens
des Verlages dar, welches vom Kunden nicht angenommen wird, da
Schweigen auf ein Angebot nur im Falle eines kaufmännischen
Bestätigungsschreibens als Annahme dessen gilt.
Bei der fortschreitenden Verrohung der geschäftlichen Sitten und dem schwindenden Anstand bei den meisten Leuten wundert mich Dein Handeln nicht:
Bei der Zeitung ist möglicherweise ein Fehler unterlaufen, du feixt und beziehst sie weiterhin kostenlos.
Das Du aber weißt, daß Du Dich nicht integer verhältst, fragst Du hier vorsorglich nach Konsequenzen und verbrämst Deine Eigenbegründung mit juristischem Allerlei.
Zeige Anstand und informiere die Zeitung noch einmal.
Leider ist es eben das juristische Allerlei, das vor Gericht zum Tragen kommt und nicht eine Begründung nach Art von Mutter Theresa. Desweiteren legen die Unternehmen diese verrohenden Sitten an den Tag und nur im Kleinstmaß der Kunde. Daher darf man sich als Unternehmen nicht wundern, wenn dieser Fauxpas mal nicht gemeldet werden und man als Kunde eine sonst ihnen innewohnende Schlitzohrigkeit an den Tag legt.
Desweiteren: Wer bitte spricht denn bitte hier von mir?
Wenn der Verlag Dir nachweisen kann, dass du nichts unternommen hast obwohl du genau wusstest, dass die Zeitungslieferung nur ein Versehen ist, bist du glaub ich zu Schadensersatz verpflichtet.
Es gab mal ein Verfahren, wo jemand nach 2 wöchigem Testzugang weiterhin Zugang zu einem Onlinearchiv hatte und dies auch genutzt hatte. Der musste dann auch Schadensersatz zahlen.
Den Nachweis zu erbringen wird allerdings schwierig, wenn du es nicht so rausposaunst wie hier.
Praktisch hast du also nichts zu befürchten.
die Moralapostel sind in den letzten Tagen wieder verstärkt unterwegs…das hört hoffentlich wieder auf.
Das Gesetz ist eindeutig: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__241a.html
Es wurde hier schon mehrfach diskutiert und es war Konsens unter den antwortenden Juristen, daß der Verbraucher zu gar nichts verpflichtet ist. Er muß die Zeitungen weder aufbewahren noch den Verlag informieren. Er kann mit den Zeitungen machen was er will.
Wenn der Verlag Dir nachweisen kann, dass du nichts
unternommen hast obwohl du genau wusstest, dass die
Zeitungslieferung nur ein Versehen ist, bist du glaub ich zu
Schadensersatz verpflichtet.
Kannst Du mal einen Paragraphen nennen, die diese Behauptung in irgendeiner Weise belegt? Als Anmerkung: Dein geschildertes Beispiel hat genau gar nichts mit dem hier besprochenen Fall zu tun.
Gruß
loderunner (ianal)
Unverlangt erhaltene Ware muss auch nicht
bezahlt werden,
Richtig.
sollte allerdings auch nicht benutzt werden.
Weil?
PS: Der Kunde K freut sich sehr über die Zeitung und möchte
sie weiterhin kostenfrei erhalten
Das wird sich bald erledigen, schätze ich
Bei mir gings ein ganzes Jahr lang gut. Wobei ich kostenlose eine Tageszeitung und davon unabhängig auch noch kostenlos eine Sonntagszeitung bekam.
Und das ist auch nicht ungewöhnlich. Der Austräger bekommt immer nur Änderungen, nicht jedesmal eine komplette Liste der Empfänger. Die gibt es nur einmal im Jahr, und wenn mal eine Änderung übersehen wird…
„…und informiere die Zeitung noch einmal“.
Das war mein Rat und meine Antwort.
Und das gehört ins Plauderbrett, weil es genau gar nichts mit einer juristischen Antwort zu tun hat. Dort kannst Du quasseln, so viel die Tastatur hergibt.
Übrigens hat es auch nichts mit der Frage zu tun.
Gruß
loderunner