Zeitung

Hallo

also:

Eine alkoholisierte Person wird auf der Fußgängerzone angesprochen und erhält ein Zeitungsabo. Nach mehreren Wochen kommt die 1. Ausgabe, ist es zu diesem Zeitpunkt noch möglich das Abo zu kündigen?

Eigentlich ist der Vertrag schon aufgrund des Alkohols ungültig?

Hallo!

Eigentlich ist der Vertrag schon aufgrund des Alkohols
ungültig?

Wenn das mal so einfach wäre, könnte ich so einige Wirte auf Schadensersatz in fünfstelliger Höhe verklagen, weil ich alle Biere nach dem ersten Bier unter Alkoholeinfluss bestellt habe.

Es kommt also darauf an, wie stark alkoholisiert die Person war und ob das auch für den Vertragspartner erkennbar gewesen sein muss.

Schon anhand verbaler und nonverbaler Kommunikation war erkennbar das die Person alkoholisiert war.

Der Vertragspartner war scheinbar recht unerfahren und sich unsicher ob diese Person überhaupt unterschreiben darf.

Andere Ansicht

und ob das auch für den Vertragspartner
erkennbar gewesen sein muss.

Ich kann dieses Erfordernis in § 105 BGB nicht entdecken und weise darauf hin, dass die vielen Studiumsfälle mit unerkannt Geisteskranken dann gar keinen Sinn ergäben.

Levay

Hallo,
die Frage, ob dieser Vertragsabschluss wegen alkoholisiertem Zustand bei Vertragsabschluss gültig oder ungültig ist, spielt zunächst mal eine untergeordnete Rolle. Ich gehe davon aus, dass in dem Vertrag ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß §§ 312, 355 BGB enthalten war. Ich gehe weiter davon aus, dass der/die Betreffende innerhalb dieser 2-Wochen-Frist wieder so nüchtern war, diese Widerrufsfrist zu lesen und zu verstehen. Wenn nicht, würde ich mal sagen: Pech gehabt und Zeitung abonniert! Entschuldigung, wenn das hart klingt, aber so viel Engagement muss man dann doch an den Tag legen, wenn man das Abonnement nicht haben will.
Sollte der Vertragsabschluss, was ich nicht glaube, keine solche Widerrufsbelehrung enthalten, dann kann man natürlich überlegen, diesen Vertrag anzufechten, aber zunächst mal unabhängig davon, ob man bei Vertragsabschluss nüchtern war oder nicht.
Viel Glück!

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