Zeitungaustragen bei hartz4

Hat mein 15. Jahre alter Sohn auch einen Freibetrag
von 100 Euro bei Hartz 4, die unsere Bedarfs-
gemeinschaft bezieht, oder nur die Erwachsenen?
Mein Sohn überlegt nämlich sich was dazu zu
verdenen!

Hallo

Mit 15 gelten auch für ihn die Freibeträge ( http://hartz.info/index.php?topic=17.0 ; Beispiel- Berechnung bei 400 Euro-Job: http://hartz.info/index.php?topic=1166.0 )

Als unter 25 jähriger Schüler einer allgemein- oder berufsbildenden Schule kann er sich außerdem/ zusätzlich in den Schulferien für max. vier Wochen je Kalenderjahr bis zu 1.200 € anrechnungsfrei hinzuverdienen (-> §1 Absatz 4 ALG II-V http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__1.html )

Sein anrechenbares (!) Einkommen wird nur bei SEINEM Bedarf berücksichtigt (= seinem Regelsatz + seinen kopfanteiligen Unterkunftskosten + seinen eventuellen Mehrbedarfen, z.B. bei chron.Erkrankung) … nicht bei den Bedarfen der anderen Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft, da er ihnen gegenüber nicht unterhaltspflichtig ist. (Einzige Ausnahme wäre der Kindergeldüberhang: Falls sein anrechenbares Einkommen höher wäre als sein eigener Bedarf, würde das Jobcenter DEN Teil seines Kindergeldes, den er nicht mehr zur eigenen Bedarfsdeckung benötigt, als Überhangseinkommen auf den kindergeldberechtigten Elternteil übertragen und bei diesem als Einkommen anrechnen. In dem Fall ggf: http://hartz.info/index.php?topic=39425.0 )

LG

meines Erachtens bezieht sich der Freibetrag auf eine person, somit darf jede Person in einer BG sich 100 Euro dazu verdienen.
Ich trage nämlich auch zusammen mit meiner Tochter Zeitungen am WE aus und Wir dürfen beide 100 €, also zusammen 200 € verdienen. Wenn der Vertrag zum austragen nun auch noch auf den Namen der Eltern läuft kannst Du sogar noch den Kinderfreibetrag mit ein beziehen und somit sogar 165 € dazu verdienen.

Das weiss ich leider nicht

sorry,aber da muss ich passen,ich denke das es angerechnet wird!aber was die nicht wissen,macht se auch nicht heiß!!gg

Hallo.
da kann ich leider nicht weiterhelfen.
LG elfie759

Ja das gilt auch für deinen Sohn ,der Freibetrag von 100 €.