Zeitungs Abo kündigen

Hallo,

mich würde einmal folgendes interessieren.

Wenn man am Telefon ein Zeitungsabo abschließt, weil man dafür einen ganz „Tollen“ Gratis Urlaub (Hotelaufenthalt) erhält. Man bekommt dann nach einiger Zeit ein Begrüßungsschreiben (Keine Rechnung oder Infos zum Abo selbst) mit Internet Adresse wo man sich schon einmal einen Passenden Urlaub heraussuchen kann. Klingt erst einmal alles super stellt sich aber bei genauer Betrachtung nicht als Gratis oder besonders günstig heraus, da man zwar das Zimmer Kostenlos bekommt, aber die Verpflegung und eventuelle Nebenkosten total überteuert sind. Man merkt also das der Urlaub nicht wie versprochen Kostenlos sei (was ja auch zu erwarten war) Man hatte am Telefon aber die Zusage erhalten, das wenn einem der Urlaub nicht zusage das man das Abo ja immer noch Kündigen könne. Man solle sich ruhig erst einmal in ruhe alles durchlesen.
Also, wen man dann das Abo kündigt, noch bevor man die Rechnung oder irgendwelche Abo Infos bekommen hat. Auch die Bestätigung der Kündigung erhält. Allerdings mit einer beiliegenden Rechnung das man eine Ausgabe der Zeitschrift erhält und bezahlen muss. Ist das so Rechtens? Die Lieferung der Zeitschrift soll gut 3 Wochen nach Kündigung erfolgen -da wäre doch noch genug Zeit gewesen die Lieferung zu Stoppen?

Mich würde nun einmal interessieren, was man tun soll, wenn so etwas mal eintreffen würde. Die Geforderten Betrag für eine Ausgabe der Zeitschrift ist so gering das sich ein Streit nicht lohnen würde aber rein Interessehalber würde mich interessieren ob man im Recht wäre wenn man nicht zahlen würde.

Danke

Hi,

also prinzipiell hat man bei Verträgen doch eh ein Widerrufsrecht von 2 Wochen.
Wenn das abgelaufen ist und die Zeitung schon geliefert wurde, ist man wohl mindestens die Kündigungsfrist lang gebunden.

Grüsse

Hallo,

also prinzipiell hat man bei Verträgen doch eh ein
Widerrufsrecht von 2 Wochen.

da das prinzipiell kompletter Unsinn ist, behaupte ich jetzt einfach mal: Du hast genau gar keine Ahnung.

Leider kann ich aber dem Fragesteller auch nicht weiterhelfen: ianal.
Gruß
loderunner

Mich würde nun einmal interessieren, was man tun soll, wenn so
etwas mal eintreffen würde. Die Geforderten Betrag für eine
Ausgabe der Zeitschrift ist so gering das sich ein Streit
nicht lohnen würde aber rein Interessehalber würde mich
interessieren ob man im Recht wäre wenn man nicht zahlen
würde.

ja, ist man. § 312d IV Nr.3 nicht anwendbar.

vorgehen:
man sollte den rückschein gut aufbewahren, um den zugang des widerrufs beweisen zu können.