Jeder kennt doch die Werbeabschnitte von Tageszeitungen bei denen man ausgefüllt 2 Wochen lang ein kostenloses Probeabo bekommen kann.
Nehmen wir mal an jemand hat schon 2-3 mal so ein Probeabo in Anspruch genommen, und wieder lag eine solche Werbung im Briefkasten.
Nun trägt man, da man ja schon mehrfach ein Probeabo hatte, den Namen des KIndes ein. (5-6 jahre alt) Aber ohne Altersangabe.
Auf der Karte steht auch nichts von Volljährigkeit als Bedingung.
Wäre dass hier ein Betrug ? Und wenn, würde sowas überhaupt verfolgt werden ?
Man will wohl erneut eine mit dem Probeabo verbundene Prämie abgreifen ?
Betrug ?
Nein,denn wo wäre denn der finanzielle Schaden des Verlages ?
Das ist Werbung,man kann natürlich alle Familienmitglieder als Probeabonnenten angeben und immer Zeitschrift und Prämie nutzen.
Wenn Verlag nichts merkt ist das deren Sache.
Selbst wenn da etwas stünde von „nur einmal je Haushalt“ oder ähnlich,das zu überwachen wäre ja Sache des Verlages,wenn die das aus den Daten(Name,Anschrift) nicht ermitteln können,was solls ?
Und seit wann dürfen Eltern keine Zeitschriften für ihre Kinder bestellen ? Vergisst man aber nach Probeabo die Kündigung,dann hat das Kind einen gültigen Vertrag,natürlich vertreten durch die Eltern,die bezahlen müssen.
Da kann man schwerlich sagen,das Kind hätte es ohne Erlaubnis selbst bestellt.
Betrug ?
Nein,denn wo wäre denn der finanzielle Schaden des Verlages ?
Seit wann ist es nur Betrug, wenn ein finanzieller Schaden dabei entsteht? Und seit wann ist die Herstellung einer Zeitung ebenso kostenlos wie die Verteilung oder auch die Auftragsbearbeitung?
Wenn Verlag nichts merkt ist das deren Sache.
Selbst wenn da etwas stünde von „nur einmal je Haushalt“ oder
ähnlich,das zu überwachen wäre ja Sache des Verlages,wenn die
das aus den Daten(Name,Anschrift) nicht ermitteln können,was
solls ?
Ah so. Betrug ist nur dann, wenn’s einer merkt? Sorry, das ist natürlich Unsinn.
Und seit wann dürfen Eltern keine Zeitschriften für ihre
Kinder bestellen ?
Das dürfen sie durchaus.
Vergisst man aber nach Probeabo die
Kündigung,dann hat das Kind einen gültigen Vertrag,natürlich
vertreten durch die Eltern,die bezahlen müssen.
Aber muss man nicht bei der Bestellung irgendwo unterschreiben? Mit eigenem Namen und keineswegs als Kind? Spiegelt man nicht in der Tat etwas vor, um jemand sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen (siehe http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html Abs.1)? Liegt nicht ebenso Absicht vor, weil nie wirklich etwas für das Kind bestellt werden sollte?
Ich als Laie gehe da durchaus von Betrug aus.
Gruß
loderunner
Man will wohl erneut eine mit dem Probeabo verbundene Prämie
abgreifen ?
Ich kenne keine Zeitung, die für ein zweiwöchiges Probeabo (das in der Regel sogar kostenlos ist) eine Prämie auszahlt. Kannst Du mal ein entsprechendes Angebot verlinken?
Prämien gibt es in der Regel für dauerhafte Neukunden, die einen Abovertrag abschließen.