Zeitungsabo, ohne ausreichende Aufklärung!?

Guten Tag,

Herr A hat folgendes Problem: Vor ca. 3 Wochen wurde er auf der Straße angesprochen,ob er 2 kostenlose Ausgaben von einer Zeitung erhalten möchte…da er genervt war und sie einfach loswerden wollte,sagte er zu den kostenlosen Ausgaben ja und unterschrieb dies! Jedoch wurde ihm nicht erklärt,dass er somit gleich einem Abo zustimme! Nun hat er Post erhalten,dass er diese Zeitung für ein Jahr abonniert hat…! Wie kann Herr A diesen Vertrag so schnell wie möglich kündigen?

Danke!

Hallo,

er kann zum nächsten im Vertrag vorgesehenen Termin kündigen.

Wenn er sich über den Inhalt der Erklärung geirrt hat, die er unterschrieben hat und das auch beweisen kann, kann er evtl. wegen Irrtums anfechten (http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html).

Wenn er arglistig getäuscht wurde und das beweisen kann, kann er evtl. wegen arglistiger Täuschung anfechten http://dejure.org/gesetze/BGB/123.html).

Wenn ein Ansprechen durch den Drücker auf öffentlichen Verkehrsflächen (http://dejure.org/gesetze/BGB/312.html) vorliegt oder bis zum 1. Kündigungstermin mehr als 200 Euro anfallen (http://dejure.org/gesetze/BGB/505.html) und die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist (binnen 2 Wochen nach ordnungsgemäßer Belehrung http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html), kann er ggf. widerrufen.

VG
EK

und die
Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist (binnen 2 Wochen nach
ordnungsgemäßer Belehrung
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html), kann er ggf.
widerrufen.

Was ich so aus dem Bekannten- und Freundeskreis mitbekommen hab, ist das meist ein Knackpunkt, lohnt sich sicherlich das nachzuprüfen. Da kommt selten etwas, was man als Belehrung bezeichnen könnte - oder erst zusammen mit der ersten Rechnung etc.