Zeitungsabo so nicht bestellt, dennoch bezahlen?

Man bestellt ein „Probeabo“ einer Zeitung, daß nach 4 Wochen automatisch enden soll. Nach den 4 Wochen wird die Zeitung trotzdem weitergeliefert und der Kunde nimmt die Lieferung hin, bis der Vertrieb die Lieferung wegen ausbleibender Zahlung einstellt. Muss man die Zeitungen die man nicht bestellt, deren Lieferung man aber trotzdem hingenommen hat bezahlen oder nicht ?

Hallo,
was steht denn im Vertag, im Kleingedruckten?
Wenn dort steht das man das Probeabo kündigen muß, was ich annehme dann muß man die Zeitungen auch bezahlen.
Bei Verträgen würde ich mich niemals darauf verlassen was mir mein gegenüber sagt denn die wollen die Abos ja auch verkaufen und wenn niemand unterschreibt/ zustimmt dann bekommen sie auch kein Geld.
Also nachlesen und wenn dort ganz genau steht das dieses Abo sich bei nicht Kündigung verlängert dann bezahlen und es als Lehrgeld ansehen.
Gruß Sunny

In dem Bestätigungsschreiben des Zeitungsvertriebes stand ausdrücklich, daß das Abo NICHT gekündigt werden muss und automatisch endet. Meine Frage zielte auch nicht so sehr auf diesen Sachverhalt ab, sondern darauf, ob man die nicht bestellte Lieferung sofort melden muss, oder ob man einfach still halten kann wenn man eine Zeitung erhält die man gar nicht bestellt hat, oder man damit, daß man die Lieferung stillschweigend akzeptiert eine Zahlungsverpflichtung eingeht ?

Juristen sagen dazu: Schweigen ist keine Willenserklärung.

Von bestimmten Konstellationen abgesehen, die hier nicht vorliegen, ist das Schweigen also keine Vertragserklärung, und ein Abo ist nicht zustande gekommen.