Hi,
wenn Mister X am Telefon ein Zeitungsabo aufgeschwatzt bekommt, und auch noch so dämlich ist seine Kontodaten herauszurücken, kann Mr. X trotzdem innerhalb von 14 Tagen widerrufen, sagen, nein Danke, habs mir anders überlegt, oder ist Mr. X für ein Jahr an das Abo gebunden?
Denn bei Anruf bei den Zeitungsleuten wurde Herrn X mitgeteilt, dass er kein ‚Widerrufsrecht’ habe aufgrund des ‚Fernabsatzrechts’. Ein entsprechender Hinweis sei auf dem Vertrag vorhanden. Da die den Vertrag gleich zwei Mal an Herrn X geschickt haben, und beide Male dieser Hinweis fehlt, konnte man am Telefon Herrn X nur sagen, er solle Kopien von diesen machen und an die Zeitungsmenschen schicken, denn bei Ihnen würde dieser Hinweis stehen. Auf Frage von Herrn X was denn da genau stehe, teilte man Herrn X mit, gemäß „Paragraf 505, Satz 2 und 3, irgendwas mit 493 habe er kein Widerrufsrecht da Fernabsatzrecht“. Der genaue Wortlaut könne ihm am Telefon nicht mitgeteilt werden, da es zu klein geschrieben sei.
Danke