Hallo.
In der FAZ erscheint regelmäßig unter „Geschäftsverbindungen“ (Freitagsausgabe) eine Anzeige, die ich eindeutig der Rusenmafia zuordnen muß:
Neben der Silhuette eines breitschultrigen Mannes mit Sonnenbrille steht der Text: „Ihre Schuldner brauchen nicht russisch zu verstehen, sie verstehen uns auch so.“ Neben weiterem Text steht Inkasso-Büro Moskau und eine Telefonnummer.
Ich habe die FAZ angeschrieben, ob sie jetzt das Geschäft dieser Leute betreibt und mit denen zusammenarbeitet. Keine Antwort.
Ist die Veröffentlichung solch einer Anzeige nicht strafbar?
ich dachte es heisst „…brauchen kein russisch zu sprechen, sie werden uns auch so verstehen…“
ich glaube der link war www. moskau-inkasso.de als leidgeplagter, von einer mieterin mal ziemlich aufs kreuz gelegter vermieter, wollte ich sogar schonmal anrufen…
versuche trotzdem lieber erstmal so zu vollstrecken…
auf welchen straftatbestand willst du hinaus?
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über dieses Inkassounternehmen kam letztens mal eine Reportage im Fernsehen. Es schien so, als seien das recht seriöse Leute, die eben nur etwas muskulös gebaut sind (damit sie eben rein optisch die Zahlungsmoral etwas heben). Der Name sei aus ähnlichen Gründen so gewählt. Der Inhaber des Geschäfts war glaub ich sogar auch Deutscher.
Keine Aufregung also.
Viele Grüße - Heike
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Die Frage müsste eher laut, wie weit die Deutschen schon herabgesunken sind, dass der Schuldnerschutz über den Gläubigerschutz gestellt wird und hier offenbar eine Marktlücke besteht.
Deine „Empörung“ kann ich mir nur so erklären, dass DU wahrscheinlich noch nie 10 Jahre lang deinem Geld hinterherlaufen musstest, während sich der Schuldner hinter deinem Rücken kaputtlacht.
Jochen, dem es in D langsam zu bunt wird.
Klar: In Russland herrschen bessere Verhältnisse. Dort zahlt einer seine Schulden oder er wird plattgemacht. Also nix wie weg aus Deutschland.
In der FAZ erscheint regelmäßig unter „Geschäftsverbindungen“
(Freitagsausgabe) eine Anzeige, die ich eindeutig der
Rusenmafia zuordnen muß:
So naiv kann doch niemand sein, oder?
Neben der Silhuette eines breitschultrigen Mannes mit
Sonnenbrille steht der Text: „Ihre Schuldner brauchen nicht
russisch zu verstehen, sie verstehen uns auch so.“ Neben
weiterem Text steht Inkasso-Büro Moskau und eine
Telefonnummer.
Das ist natürlich ein Marketing-Gag einer Firma, die sich das „gute“ Image der Russenmafia beim Schuldeneintreiben zu nutze macht.
Ähnlich auch diese Firma, die ganz anders heißt aber unter folgendem Link erreichbar ist: http://www.russischinkasso.com
„Kennen Sie auch die Sprüche?
gehört alles meiner Frau
ODER
habe längst den Offenbarungseid geleistet?
Aber plötzlich fährt Ihr Schuldner grinsend, mit einem Sportwagen an Ihnen vorbei! Lebt da einer auf Ihre Kosten?
Sie können diesem Treiben, einen hochwirksamen Riegel
vorschieben und bei Ihrem Schuldnern einen unzähmbaren Rückzahlungswunsch wecken.“
Solche Firmen leben von der je nach Fall ohnmächtigen Wut oder Uneinsichtigkeit mancher Gläubiger. Entweder kann ein Gläubiger gerichtsfest beweisen, daß ein Schuldner Vermögen rechtswidrig beiseite geschafft hat oder er ist gut beraten, den Verlust einzustecken. Ohne diesen Beweis nützen alle breitschultrigen Figuren nichts und mit dem Beweis braucht man die breitschultrigen Figuren nicht. Ergo: Es sind überflüssige Witzfiguren, die sich samt ihrem Auftraggeber am Rande von Straftaten bewegen, die der Staatsanwalt von Amts wegen verfolgt. Was man braucht sind Beweise und die bekommt man - wenn überhaupt - jedenfalls nicht mit Drohungen.
Es wird genau umgekehrt ein Schuh daraus: Ein nicht gar zu dummer Schuldner macht dem drohenden Gläubiger recht leicht und völlig legal seine Grenzen deutlich, ganz ohne körperliche Gewalt, nur mit dem Staatsanwalt.
Die Sache sieht nur anders aus, wenn Geld aus Straftaten eingetrieben werden soll, wenn also alle Beteiligten kein Interesse an juristischen Lösungen haben. In allen anderen Fällen braucht man Kopf, Überblick und Einsicht, aber niemals Bodybuilder.
Was meinst Du mit naiv? Der Text der Anzeige ist doch ganz eindeutig!!
Neben der Silhuette eines breitschultrigen Mannes mit
Sonnenbrille steht der Text: „Ihre Schuldner brauchen nicht
russisch zu verstehen, sie verstehen uns auch so.“ Neben
weiterem Text steht Inkasso-Büro Moskau und eine
Telefonnummer.
Das ist natürlich ein Marketing-Gag einer Firma, die sich das
„gute“ Image der Russenmafia beim Schuldeneintreiben zu nutze
macht.
Junge Junge, wie weit sind wir in D schon gekommen, daß man solch eine Anzeige in einer seriösen Zeitung schalten kann ohne daß die Staatsanwaltschaft einschreitet!!
Jochen, der einfach kein Gespür für Scherze bei dieser Art Anzeigen und Leute hat.
ich sehe das etwas anders. ich hatte im steuerbüro mal so einen halunken (alles der frau übereignet und selber mittellos). der mandant eröffnete dann das insolvenzverfahren. anfechtungen der vermögensübertragungen scheiterten bzw. wurden nicht betrieben, aber eines tages zahlte er doch eine stange geld an seinen hauptgläubiger. grund: russeninkasso. was meinst du was das für ein aufsehen erregt, wenn man in einer „gediegenen“ wohngegend lebt und dann fährt ein VW-Bus (schwarz, getönte scheiben etc.) vor und 6 muskelpakete in schwarzem anzug, sonnenbrillen und allem drumherum steigen aus. es wird erst einmal zur show ca. 10minuten vor dem haus auf- und abgegangen, bis der bewohner endlich entnervt die tür aufmacht ohne das die burschen klingeln mussten. und wenn sich dir gegenüber diese personen nur hinstellen und mit bulliger stimme sagen: wir kommen vom X und der bekommt noch geld von ihnen, dann überlegt sich die ehefrau oder jemand anderes schnell, ob er nicht noch geld parat hat.
wie gesagt, ich finde diese variante (genauso wie den schwarzen mann hinterher laufen lassen) sehr interessant und bei vereinzelten schuldnern wirksamer als GV, gericht & co.!
funktioniert natuerlich nur bei den dreisten schuldnern, die nicht zahlen wollen, aber könnten. wer wirklich nicht zahlen kann, dem sollte man kein russeninkasso auf den „hals hetzen“. m.E. werden diese inkasso-typen auch erst ab einem 5 stelligen betrag gg. 10-30% beteiligung tätig…
wenn der Schuldner so schlau war, sein Vermögen auf die Ehefrau zu übertragen, dann wird er auch so schlau sein, nicht die Tür zu öffnen, sondern telefonisch die Polizei zu rufen, wenn sechs Lackaffen vor seiner Wohnungstür herumstolzieren. Die Folge? Feststellung der Personalien (wahrscheinlich auf der Wache). Der Schuldner öffnet nicht einmal die Haustür. Der Gläubiger bezahlt für diese Abzocke (geschieht dem Gläubiger aber Recht, wenn er sich auf solche Formen der Nötigung und Bedrohung verlegt, finde ich) ein paar tausend Euro. Das nennt man „gutes Geld dem schlechten hinterwerfen“.
Gruß
Der Häuserprofi.
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ich sehe das etwas anders. ich hatte im steuerbüro mal so
einen halunken (alles der frau übereignet und selber
mittellos). der mandant eröffnete dann das insolvenzverfahren.
anfechtungen der vermögensübertragungen scheiterten bzw.
wurden nicht betrieben, aber eines tages zahlte er doch eine
stange geld an seinen hauptgläubiger.
Das ist wohl verboten, während eines Insolvenzverfahrens!
wie gesagt, ich finde diese variante (genauso wie den
schwarzen mann hinterher laufen lassen) sehr interessant
Ich finde sie vor allem strafrechtlich sehr interessant.
Als Schuldnervertreter würde ich sofort zivil- und strafrechtlich dagegen und zwar mit aller Härte vorgehen und glaube mir, das schaut dann weder für diese Personen, noch für den Gläubiger gut aus. Ich nehme aber an, dir ist das klar.
Ich weiß ja nicht, welches Mandat ihr als Steuerberater da gehabt habt, aber ich kann nur hoffen, ihr habt euren eigenen Mandanten nicht ungewarnt in diese Situation kommen lassen - das wäre unglaublich!
wie gesagt, ich finde diese variante (genauso wie den
schwarzen mann hinterher laufen lassen) sehr interessant
Ich finde sie vor allem strafrechtlich sehr interessant.
Als Schuldnervertreter würde ich sofort zivil- und
strafrechtlich dagegen und zwar mit aller Härte vorgehen und
glaube mir, das schaut dann weder für diese Personen, noch für
den Gläubiger gut aus. Ich nehme aber an, dir ist das klar.
Mir aber nicht. Welche zivil- und strafrechtlichen Klagen würdest Du den einreichen (bzw. dem Staatsanwalt anraten)?
aber eines tages zahlte er doch eine
stange geld an seinen hauptgläubiger.
Das ist wohl verboten, während eines Insolvenzverfahrens!
hallo tom,
sagen wir: die ehefrau die quasie sein ganzes geld hatte, hat bezahlt. der schuldner hat sich in dem fall keine gläubigerbegünstigung begangen. im übrigen war der ganze fall sehr verworren und von mir auch nicht voll einsehbar. die hausübertragung und ein paar sparkonten wurden über dritte (strohmänner) verkauft und teilweise quasie verschenkt (keine zahlungen als gegenleistung) und alles landete über x ecken bei der ehefrau. offiziell lebte das paar natuerlich nicht nur in gütertrennung sondern war auch schon in scheidung … nett, nicht?
Ich weiß ja nicht, welches Mandat ihr als Steuerberater da
gehabt habt, aber ich kann nur hoffen, ihr habt euren eigenen
Mandanten nicht ungewarnt in diese Situation kommen lassen -
das wäre unglaublich!
kein mandat in sachen insolvenzrecht. ich habe nur das ruinierte unternehmen des schuldners steuerlich und buchhalterisch aufarbeitet. beim abgleich von verbindlichkeiten mit dem gläubigerverzeichnis kam halt die geschichte mit dem russeninkasso raus.
verfolgt werden diese geschichten i.d.R. nicht, da:
der gläubiger, der das russeninkasso in auftrag gab von den krummen vermögensverschiebungen wusste
der schuldner keine lust hatte, dass der insolvenzverwalter / richter davon wind bekommt (oder andere gläubiger)
insofern musst du beachten, dass diese „typen“ mit ihren „krummen touren“ nur dann ins spiel kommen, wenn der schuldner meist selber krumme sachen gemacht hat. wer artig sein insolvenzverfahren betreibt, keine vermögensverschiebungen zuungunsten der gläubiger vorher begangen hat, wirklich nicht zahlen kann, aber eigentlich zahlen wollte, dem geht zu 99% auch kein russeninkasso auf den geist, da diese bei ihm auch nix holen können.
Also ich hab mir das jetzt nicht im Detail angeschaut, also das ist alles aus dem Bauch heraus.
Vom österreichischen Zivilrecht her würde ich aber einmal allgemein an einen unzulässigen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (§ 16 ABGB) denken und auf Unterlassung klagen. Das ist zwar etwas unbestimmt, da eine solche Vorgangsweise einer jedenfalls unzulässigen Selbsthilfe aber sehr nahe kommt, lässt sich das wahrscheinlich damit begründen. Dann kommt es natürlich darauf an, was weiter genau gemacht wurde, es kann da schon leicht einmal eine Beeinträchtigung des Besitzes oder Eigentums vorkommen.
Strafrechtlich ist da an Gefährliche Drohung, Nötigung und Erpressung zu denken - es kommt natürlich wieder darauf an, was genau gemacht wurde.
Wir sind die Profis!
„Ihr Schuldner muß kein Russisch können - er wird uns auch so verstehen!“
Für Mitglieder nur 15% Eerfolgshonorar.
Ihr Anliegen ist unser Marschbefehl.
Tel.: xxxx
Inkasso Team Moskau
Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, daß das eine Anzeige von Spinnern für Spinner sei wie in diesem Thread geäßert wurde.
Solch eine regelmäßige Anzeige in der FAZ wird doch wohl richtig Geld kosten.
Ich glaube das ist eine ganz knallharte kriminelle Angelegenheit!
Ich bin nach wie vor der Meinung, das sei ein Fall für den Staatsanwalt.
Der erschrockene Jochen
Ein laufendes Inso-Verfahren ist der beste Schutz schlechthin. Wenn der Schuldner selbst (darf er unter ausnahmslos keinen Umständen) oder ein Verwandter am Insolvenzverfahren vorbei Zahlungen leistet, gehören solche Leute wegen Dummheit bestraft.
Den breitschultrigen Typen bleibt nur der Weg, auf der „Peinlichkeitsschiene“ zu reiten. Das ist aber sehr dünnes Eis, auf dem man solche Leute ganz schnell absaufen lassen kann (und sogar absaufen lassen muß!), weil sie sich rechtlich angreifbar verhalten.
Die Methoden funktionieren im Rotlichtmilieu unter angreifbaren Idioten. In allen anderen Fällen ist es die leichteste Übung, den Herrschaften so viel Feuer unterm Hintern zu machen, daß sie sich wünschen, nie Außenstände gehabt zu haben.
Der Stein des Anstoßes sieht oft so aus: Ein Selbständiger war klug genug, die persönliche Haftung für sein Unternehmen und das Eigentum am Dach über dem Kopf konsequent zu trennen. Dabei ist es völlig legaler und nicht zu beanstandender Sinn der Übung, im Fall der Firmeninsolvenz nicht unter der Brücke hausen zu müssen. Daß manchem durch die Insolvenz geschädigten Gläubiger der Kamm schwillt, mag menschlich verständlich sein, ist aber nutzlose Adrenalinausschüttung. Solche mit Bedacht gewählten Konstellationen sind von allen breitschultrigen Leuten der Welt nicht zu knacken.
Nur der in Insolvenz befindliche Schuldner kann seine Schutzmechanismen knacken, indem er sich völlig unbegründet einschüchtern läßt und am Inso-Verfahren vorbei an einen einzelnen Gläubiger Zahlungen leistet. Mit solchen Verstößen wird nämlich seine Restschuldbefreiung in Frage gestellt. Damit kann für ihn das ganze Inso-Verfahren seinen befreienden Sinn verlieren, weil als Folge Forderungen 30 Jahre lang bestehen bleiben.
Also: Eintreiber in verdunkelten Limousinen schickt man höflich nach Hause, zeigt sie bei ersten Anzeichen von Widerworten wegen Nötigung an und informiert umgehend den Insolvenzverwalter. Danach setzt sich der Schuldner ins Sportcoupe seiner Frau, kauft eine Flasche Wein vom Feinsten, genießt den Abend mit der Angetrauten im edlen heimischen Ambiente und feixt, daß jetzt Gläubiger nebst Muskeltruppe ein Problem haben.
Die Sache stört nur sogennate Gutmenschen. Und zwar so lange, bis sie selber mal richtig deftig gelinkt werden. Heutztage kann ein sogenannter Mittelloser völlig frei agieren. Papa Gnägig vom nächsten Amtsgericht macht nichts, die Polizei ist gerade zufällig am anderen Kreisende unterwegs und der Schulnder lacht sich kaputt.
Möchte jemand insgesamt drei legal erworbene Titel für 50% des Wertes kaufen oder können die weiter hinterm Spiegel hängen?
Alleine das Erlangen der Titel war langwierig und teuer dazu.
Und die Schuldner lachen sich kaput, dass ich noch mehr Geld dem berets Verlorenen hinter her geworfen habe.
Ich finde diese Methode als ultima ratio angemessen.
Ich finde diese Methode als ultima ratio angemessen.
Bitte werde doch einmal ganz konkret, statt irgendwelcher Umschreibungen wie „diese Methode“.
Wir sind uns vermutlich einig, daß man von einem mittellosen Menschen kein Geld erwarten darf. Das ist die Sache mit dem nackten Mann und seinen Taschen.
Nun zum vorgeblich Mittellosen, der es sich gutgehen läßt, aber alles gehört seiner Ehefrau. Was sollen die breitschultrigen Herren dabei ganz genau machen? Sach doch mal und setze voraus, daß der Schuldner seinen Verstand beisammen hat.
Irgendwas zwischen Nötigung und Erpressung taucht im ersten Durchgang auf. Nebenbei ziemlich sicher noch Hausfriedensbruch, wenn die Herren bei erster Aufforderung nicht gehen. Falls etwas passiert, kommen Sachbeschädigung und Körperverletzung dazu. Solche Leute schickt man mitsamt ihres Auftraggebers vor Gericht, wo die ganze kriminelle Mischpoke auf recht wenig Verständnis beim Richter treffen wird.
Ich finde es höchst bedenklich, daß sich mit dem Glauben an Selbstjustiz Geschäfte machen lassen.
Die Methoden funktionieren im Rotlichtmilieu unter
angreifbaren Idioten.
Dort aber gut!!
in allen anderen Fällen ist es die
leichteste Übung, den Herrschaften so viel Feuer unterm
Hintern zu machen, daß sie sich wünschen, nie Außenstände
gehabt zu haben.
Tja, wie will denn ein „Normalmensch“ solchen Leuten „Feuer untern Hintern“ machen?
Ich hätte fürchterliche Angst um meine Gesundheit und mein Leben, wennihc in das Visier solcher Leute käme.
Tja, wie will denn ein :„Normalmensch“ solchen Leuten :„Feuer untern Hintern“ :machen?
Sobald jemand den Mahn- und Klageweg verläßt und per Selbstjustiz sein Glück versucht, wird er zum gewöhnlichen Kriminellen. Das wissen diese Leute natürlich und haben gewiß kein Interesse, die nächsten Jahre im Bau zu verbringen. Deshalb werden sie niemandem ein Haar krümmen und sich auf nicht gerichtsfest beweisbare Drohgebärden verlegen. Es sind deshalb nichts weiter als alberne Schießbudenfiguren, die nur darauf hoffen, daß der Betroffene ihre nicht vorhandenen Möglichkeiten nicht erkennt und sich vor (völlig unbegründeter) Angst in die Hosen macht. Darin besteht das ganze Geschäft.
Wer von diesen Herrschaften seine Grenzen nicht kennt und einem Schuldner gewaltsam auf die Bude rückt, muß damit rechnen, im nächsten Moment ein Loch im Bauch zu haben und nach Genesung dafür auch noch verurteilt zu werden. Aber sei ganz sicher, die Leute kennen ihre Grenzen. Sie dürfen und werden nichts und niemanden anfassen. Niemand braucht sich mit ihnen abzuquatschen. Wer sich der Situation bewußt ist, gibt jedem ein Eis am Stiel zum Lutschen und schickt sie nach Hause in den Sandkasten zum Spielen. Reine Show, sonst nichts.
Schon diese Diskussion zeigt aber, daß vielen Menschen nicht bewußt ist, daß solche Gangs über die Wirkung von Vogelscheuchen nicht hinaus kommen können. Meine beiden samtpfötigen Stubentiger sind gefährlicher als die Moskau-Gang. Nur aus der Unkenntnis resultiert der Erfolg.