Zeitungsanzeige

Hallihallo,

wie schon im „Emanzipationsbrett“ gepostet hab ich gestern in unserem örtlichen Käseblatt folgende Anzeige gelesen:

„Junge Russinen, hübsch und liebenswert. Tel. xxxxxxxxx, Frühjahrsangebot“

Erfüllt solch eine Anzeige nicht irgend einen Straftatbestand? Menschenhandel oder verletzung der Menschenrechte? Ich hätte gute Lust auf die Anzeigenmacher loszugehen *grummel*

Und wenn der Blocher gleich wieder seinen unqualifizierten Mist hier dazuschreibt ignoriert ihn bitte - das ist anscheinend das einzige Mittel.

Bye
Rolf

Hi!

Hallihallo,

wie schon im „Emanzipationsbrett“ gepostet hab ich gestern in
unserem örtlichen Käseblatt folgende Anzeige gelesen:

„Junge Russinen, hübsch und liebenswert. Tel. xxxxxxxxx,
Frühjahrsangebot“

Hmm…is das nun jetzt ne Anzeige aus dem horizontalem Gewerbe oder ne „Heiratsanzeige“??

Wenns nach letzterem aussieht würde ich schon dagegen vorgehen, d. h. Strafanzeige gegen unbekannt stellen und mal sehen was die so machen…fehlt nur noch dsa da nächstens steht Sommerschlußverkauf grrrrrrr

Bernd

Und wenn der Blocher gleich wieder seinen unqualifizierten
Mist hier dazuschreibt ignoriert ihn bitte - das ist
anscheinend das einzige Mittel.

Das scheint hier schon allgemein bekannt zu sein, denn ich tus auf jeden Fall ;o))

Gummi-Anzeige!
Hoi Rolf!

Ich glaube nicht, dass Du grosse rechtliche Handhabe gegen die Inserenten hast. Denn vermutlich werden sie argumentieren, dass sie eine Partnervermittlung sind, welche sich auf die Vermittlung von Frauen aus Russland spezialisiert hat. In Anbetracht des kommenden Frühlings würden sie ihre Vermittlungstarife reduzieren. Dann stehst Du das erste Mal wie ein Depp da. Wenn dann noch die Russenmafia, welche vermutlich dahinter steckt Dein Büro „besucht“, bist Du zum zweiten Mal der Gelackmeierte.

Bist Du bei dem Käseblatt Inserent? Dann teile denen doch mit, dass Du, solange die solche Anzeigen drucken, keine Inserate mehr aufgibst. Vielleicht kannst Du ja noch ein paar andere Inserenten mobilisieren. Das ist vielleicht der effizientere Weg.

Gruss und schönen Tag
Blocher
PS: Schau mal ins Emanzen-Brett…

Hi,
was willst du dagegen unternehmen. Wenn es sich um ein Angebot von Liebesdiensten handelt, bezieht sich die Formulierung „Frühjahrsangebot“ auf die Preisgestaltung. Das ist vollkommen legal. Ohnehin bei der derzeitigen Diskussion, das horizontale Gewerbe als vollwertigen Beruf mit Rentenberechtigung zu installieren.
Eine Heiratsanzeige wäre sicherlich in einem anderen Licht zu sehen. Aber der Anzeigentext läßt diesen Schluß eigentlich nicht zu, beweisen kann man es dem Auftraggeber der Anzeige nicht.
Ethische Bedenken und entsprechende Empörung sind o.k., aber auch Neonazis dürfen mit staatlicher Genehmigung aufmaschieren, obwohl die weitaus meisten Bundesbürger sie nicht haben wollen und sich distanzieren.
Hier hilft es also nur, sich selbst von solchen Anzeigen zu distanzieren und es auch dem Rest der Welt wissen lassen, dass man das nicht gut findet. Rechtlich kann man nichts dagegen tun.
Gruß,
Francesco