Zeitungsartikel auch online veröffentlicht

Hallo,

eine Frage an unsere Internet und Rechtsexperten:

Nehmen wir mal an ein Azubi gibt ein Interview und es wird ein Zeitungsartikel drüber geschrieben.

Ein paar Jahre später stellt sich dann heraus, das - eben dieser besagte Zeitungsartikel - auch in der Onlinevariente abrufbar ist, inc

Könnte dieser Azubi verlagen - evtl aufgrund gültigen Rechts - dass dieser Artikel aus dem Onlineangebot wieder entfernt wird?

Vielen Dank schon mal für eure Infos!

Grüße

the_azubi :wink:

Wenn du schon ein Interview gegeben hast, ist dier ja klar gewesen, dass er in die öffentichkeit gelangt. Mir scheint, du hast dadurch auch einer zusätzlichen Veröffentlichung via Internet stillschweigend zugesagt und müsstest dich eigentlich darüber freuen.

Hallöchen,

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Alles Gute"

Wenn du schon ein Interview gegeben hast, ist dier ja klar
gewesen, dass er in die öffentichkeit gelangt. Mir scheint, du
hast dadurch auch einer zusätzlichen Veröffentlichung via
Internet stillschweigend zugesagt

Naja das mag schon sein, der Zeitungsartikel war ja auch ganz nett damals - aber ein Internetartikel ist halt immer verfügbar. Nicht so toll…

Schriftlich hab ich auf jeden Fall nichts zugesagt.

Hallöchen,

leider kann ich dir da nicht weiterhelfen.
Alles Gute"

schade - trotzdem Danke!

ich glaube nicht, wenn es das gleiche medium ist. bin mir aber nicht 100prozentig sicher.

Hallo, Nein ich denke es geht nicht.
Wenn es so wäre, könnten die Promis ja alle was gegen die Veröffentlichung unbequemer Inhalte tun.

Also von mir ein klares Nein.

Gruß AK

Naja ich bin aber auch keine „Person des öffentlichen Lebens“ sprich Promi…

Hallo,

in einem Prozess müsstest du erst beweisen, inwieweit du zu Schaden gekommen bist. Das scheint mir schon schwierig. Und wer soll die Prozesskosten bezahlen?

Vieleicht kanns du die Redaktion des Zeitungsartikels überzeugen, dir irgend etwas anzubieten. Der Artikel scheint ja Interesse geweckt zu haben.

in einem Prozess müsstest du erst beweisen, inwieweit du zu
Schaden gekommen bist. Das scheint mir schon schwierig. Und
wer soll die Prozesskosten bezahlen?

Vieleicht kanns du die Redaktion des Zeitungsartikels
überzeugen, dir irgend etwas anzubieten. Der Artikel scheint
ja Interesse geweckt zu haben.

Hallo,

ich will ja keinen Schadensersatz - raus damit und fertig. Ich werde auch nicht durch den Artikel eingeschränkt oder so… Ich will einfach nicht so leicht „gefunden“ werden, bzw. so private Daten im Internet haben…
Die Redaktion will übrigens unter keinen Umständen den Artikel entfernen…

Wir leben heute in einem Glashaus. Wer sich ins Rampenlicht stellt oder sich stellen lässt, darf sich nachher nicht beklagen, wenn man ihn sieht. Hat ja auch Vorteile!

Presserechtlich ist eindeutig, dass wer ein Interview gibt, auch der Veröffentlichung zustimmt. Die Einstellung eines solchen Artikels in ein Onlinarchiv ist m.E. durch diese Einwilligung mit abgedeckt. Das gleiche gilt auch für Bilde.
Zulässig ist auch, dass andere Medien sich in Artikeln auf das Originalinterview beziehen und dauaus zitieren.
Wenn Sie das sehr stört können Sie nur die Zeitung bitten, den Artikel aus dem Netz zu nehmen. Wenn Sie einen nachvollziehbaren Grund haben, wird sich da sicherlich etwas machen lassen.

Hallo,
tut mir leid, damit kennen ich mich nicht aus.
Ich bin auch keine Juristin.

Vielleicht könnte ein Anwalt für Medienrecht weiter helfen.
Danke.

hallo Azubi, es tut mir leid, aber ich kann Deine Frage nicht beantworten
Gruß Anke81

Hallo the_azubi,

Es geht ja wohl darum, dass Du in dem damaligen Interview Aussagen gemacht hast, die Dir heute peinlich sind. Da wäre es natürlich interessant zu wissen, um was es denn nun konkret ging. Meine - unmaßgebliche - Meinung dazu ist allerdings, dass Du da vermutlich keine großen Chancen hast. Wenn man ein Interview gibt, weiß man doch i. A., dass das veröffentlicht wird - ganz egal wo letztendlich. Also muss man sich auch vorher überlegen, was man sagt oder nicht. Du könntest ja wohl auch nicht verlangen, dass das gedruckte Interview, das ja in irgendwelchen Archiven auch noch vorhanden ist und eingesehen werden kann, vernichtet wird. Da wird es m. E. schwer, mit schützenswerten Persönlichkeitsrechten zu argumentieren. Möglicherweise ist es von Bedeutung, ob man Dich darauf hingewiesen hat, dass das auch online veröffentlicht wird - wenn das denn damals überhaupt schon aktuell war. Du kannst Dir sicher vorstellen, dass man dafür nicht nachträglich noch bei jedem Betroffenen eine Genehmigung einholen kann. Vielleicht spielt es ja eine Rolle, ob Du zum Zeitpunkt des Interviews noch minderjährig warst - was ich anhand Deines Nicknames vermute (obwohl man Dich dann eigentlich wohl gar nicht - oder jedenfalls nicht ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten - hätte interviewen dürfen). Dann könntest Du evtl. damit argumentieren, dass Du Dir der Reichweite Deiner Handlung nicht bewusst warst. Außerdem musst Du sowieso damit rechnen, dass die Beseitigung aus dem Online-Angebot der Zeitung noch lange nicht garantiert, dass das Interview nicht trotzdem anderweitig weiterverbreitet wird. Aber vielleicht weiß ja jemand anderes mehr…

Hallo Schnubbel,

nein, peinlich ists mir nicht. Es ist nur so dass ich ungern meine „Spuren“ im Internet hinterlasse. Einen Zeitungsartikel kann man in der Regel kurz lesen und dann wandert er in den Papiermüll - beim Internet hab ich die nächsten 50 Jahre noch meinen Spaß daran.
Minderjährig war ich leider nicht mehr, ich hab damals das Interview im 3. Lehrjahr gegeben…

Grüße

the_azubi