Guten Tag,
wie kann mann verhindern das ein Lokaler Zeitungsredakteur einen Artikel schreibt .
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es .
wie kann mann verhindern das ein Lokaler Zeitungsredakteur
einen Artikel schreibt .
Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es .
Wenn man durch diesen Artikel nicht in eigenen Rechten verletzt wird (z.B. Tierschutzverein will Artikel über Pelzmodenschau verhindern), gar keine.
Sind eigene Rechte betroffen (z.B. durch einen Artikel, der persönlichkeitsrechtsbeeinträchtigende unwahre Tatsachen über den Betroffenen verbreitet), könnte theoretisch ein vorbeugender Unterlassungsanspruch bestehen. Dazu wird man allerdings der Gegenseite bzw. dem ggf. damit befaßten Gericht u.a. klarmachen müssen, dass die Veröffentlichung eines Artikels mit einem bestimmten, rechtswidrigen Inhalt ernstlich bevorsteht. Das ist - vorsichtig formuliert - nicht ganz einfach.
Ein Gast hat in einer Gaststätte angeblich zu lange auf seinen Kaffee gewartet .
Die örtlich Zeitung möchte daraus eien Artikel machen .
Ein Gast hat in einer Gaststätte angeblich zu lange auf seinen Kaffee gewartet .
Die örtliche Zeitung möchte daraus einen Artikel machen .
Hi!
Wenn es auf Tatsachen beruht wirst du nichts machen können.
Wenn es sich nachher als falsch herausstellt, kannst du einen Gegendarstellung verlangen.
Gruß
Falke
und? (o.w.t.)
.
In China gäbs da viele Möglichkeiten …OWT
)
Ein Gast hat in einer Gaststätte angeblich zu lange auf seinen
Kaffee gewartet .
Die örtlich Zeitung möchte daraus eien Artikel machen .
Lass doch machen. Das Thema ist so dämlich, dass der Chefredakteur den Reporter, der sowas vorschlägt, noch in der Redaktionskonferenz feuern wird. Oder es ist das letzte Provinzkäseblatt - da, wo sonst wirklich garnix passiert.
Gruß
smalbop
Jeder lokaler Zeitungsredakteur weiss bestimmt wie weit er sich aus dem Fenster lehnen kann.Wenn er sich an die Fakten haelt kann er soviel schreiben wie er will, es sei denn er verletzt Persoehnlich keitsrechte und auch an denen kann man kratzen.Um hier ausreichend zu antworten muesste man wissen um welches Thema es sich handelt, da es gerade in diesem Bereich unendliche Varianten von darf ich und darf ich nicht gibt.
Gruss
Hubert
eigentlich keine…
die so etwas wirklich verhindern können. Die Pressefreiheit ist ein sehr hohes Rechtsgut, da macht so schnell keiner was dran. Im Nachhinein wäre natürlich Schadenersatz und/oder Gegendarstellung möglich. Aber wie schon Bundesminister lernen mussten, ist das Recht der Pressefreiheit fast unantastbar.
Gruss
Iru
Ich habe die Einzelheiten nicht im Kopf und keinen Kommentar zur Hand, aber es würde mich wundern, wenn das stimmt. Dort, wo Schadensersatz oder Gegendarstellung verlangt werden können, muss doch im Grunde ein Unterlassen verlangt werden können. Und auch Schadensersatz und Gegendarstellung sind ja Eingriffe in die Pressefreiheit.
Levay
Ich habe die Einzelheiten nicht im Kopf und keinen Kommentar
zur Hand, aber es würde mich wundern, wenn das stimmt. Dort,
wo Schadensersatz oder Gegendarstellung verlangt werden
können, muss doch im Grunde ein Unterlassen verlangt werden
können.
Ein Unterlassungsanspruch wogegen? Daß überhaupt ein Artikel zu einem bestimmten Thema geschrieben wird? Daß bestimmte Personen in einem Artikel erwähnt werden?
Oder dagegen, daß ein Artikel bestimmten Inhalts geschrieben wird? Daß bestimmte Formulierungen verwendet werden?
Ob ein Zeitungsartikel Schadenersatz oder Gegendarstellung rechtfertigt, kann man doch erst beurteilen, wenn der Artikel geschrieben ist. Also müßte man das Recht durchsetzen, einen Artikel vor der Veröffentlichung inhaltlich zu überprüfen. Und da sehe ich Art.5 unserer Verfassung entgegenstehen.
Rein rechtsdogmatisch hast Du sicherlich recht, aber ich frage mich dann doch ob das noch irgendeine praktische Relevanz haben kann.
Stefan
Hallo Levay,
um im Vorraus einen Artikel verhindern zu können, müsste man den kompletten Wortlaut incl. Interpunktion vorliegen haben. Und da gehe ich in dem geschilderten Fall nicht davon aus. Zudem war die Frage, ob man das Schreiben verhindern kann. Und das dürfte eigentlich unmöglich sein.
Allerdings gebe ich dir Recht, dass es - theoretisch - durchaus möglich wäre, ein Unterlassen zu verlangen, aber dafür müsste man den kompletten Schriftsatz, mit Aufmachung usw. detailliert kennen. Aber selbst da hätte ich Bedenken, dass sich ein Richter finden würde, der das anordnet.
Ich denke, dass in die Pressefreiheit in Deutschland weniger von einem Richter als von einem potenten Werbekunden eingegriffen werden kann (oder schon wird).
Gruss
Iru
Ein Unterlassungsanspruch wogegen? Daß überhaupt ein Artikel
zu einem bestimmten Thema geschrieben wird? Daß bestimmte
Personen in einem Artikel erwähnt werden?
Oder dagegen, daß ein Artikel bestimmten Inhalts geschrieben
wird? Daß bestimmte Formulierungen verwendet werden?
Gegen die Veröffentlichtung dessen, was den Artikel rechtswidrig macht. Das ist doch abstrakt gar nicht zu beurteilen.
Ob ein Zeitungsartikel Schadenersatz oder Gegendarstellung
rechtfertigt, kann man doch erst beurteilen, wenn der Artikel
geschrieben ist.
Und? Wenn nun schon feststeht, was drin stehen wird? Das mag ja ein seltener Fall sein, aber wenn die Frage gestellt wird, wieso sollte ich sie nicht beantworten, wie ich es für richtig halte?
;Also müßte man das Recht durchsetzen, einen
Artikel vor der Veröffentlichung inhaltlich zu überprüfen.
Nein, aber was ist mit dem Fall, dass vorher feststeht, was veröffentlicht wird? Denkbar zum Beispiel, wenn ein Artikel erneut veröffentlicht, etwa übernommen werden soll. Aber es ist ja nun nicht so meine Aufgabe, hier Beispiele zu sammeln; das Beispiel ist vorgegeben, und ich gebe meine rechtliche Meinung ab.
Levay
Ein Unterlassungsanspruch wogegen? Daß überhaupt ein Artikel
zu einem bestimmten Thema geschrieben wird? Daß bestimmte
Personen in einem Artikel erwähnt werden?
Oder dagegen, daß ein Artikel bestimmten Inhalts geschrieben
wird? Daß bestimmte Formulierungen verwendet werden?Gegen die Veröffentlichtung dessen, was den Artikel
rechtswidrig macht. Das ist doch abstrakt gar nicht zu
beurteilen.
Eben.
Die Frage war „wie kann man verhindern, daß ein Zeitungsredakteur einen Artikel schreibt“. Und da es keine abstrakten Bewertungskriterien gibt (es kommt eben auf den konkreten Inhalt und die konkrete Formulierung an), kann man das Schreiben (hier im Sinne von Veröffentlichen gemeint) auch nicht verhindern. Insofern rechtfertigt Irubis Antwort auch nicht den Einwand „es würde mich wundern, wenn das stimmt“.
Ob ein Zeitungsartikel Schadenersatz oder Gegendarstellung
rechtfertigt, kann man doch erst beurteilen, wenn der Artikel
geschrieben ist.Und? Wenn nun schon feststeht, was drin stehen wird? Das mag
ja ein seltener Fall sein, aber wenn die Frage gestellt wird,
wieso sollte ich sie nicht beantworten, wie ich es für richtig
halte?
Selten? Hier sollte man wohl eher sagen: "Diesen Fall gibt es zwar nicht, aber … ".
Natürlich darfst Du in diesem Stil antworten, mußt Dir dann aber den Vorwurf gefallen lassen rein rechtsdogmatisch ohne jede praktische Relevanz zu schreiben (oder ist Dir ein Fall bekannt, in dem ein kritischer Zeitungsartikel vorab dem Betroffenen in der konkreten Formulierung bekannt war?).
;Also müßte man das Recht durchsetzen, einen
Artikel vor der Veröffentlichung inhaltlich zu überprüfen.
Nein, aber was ist mit dem Fall, dass vorher feststeht, was
veröffentlicht wird? Denkbar zum Beispiel, wenn ein Artikel
erneut veröffentlicht, etwa übernommen werden soll. Aber es
ist ja nun nicht so meine Aufgabe, hier Beispiele zu sammeln;
das Beispiel ist vorgegeben, und ich gebe meine rechtliche
Meinung ab.
Das Beispiel sprach davon einen Artikel zu schreiben. Wenn Du jetzt von einer Zweitveröffentlichung sprichst, erweiterst Du das Beispiel und machst damit genau das, was Du nicht als Deine Aufgabe siehst.
Hast Du irgendein prinzipielles Problem damit, wenn gerade ich einen Einwand von Dir kritisiere?
Gruß Stefan