Wenn manfür jemanden eine Geburtstags/ bzw Hochzeitszeitung erstellt, diese also nicht verkauft, diese Person aber öfter in einer Zeitung erwähnt wurde. Darf man die Zeitungsartikel so ohne weiteres da rein nehmen, wenn man die Quelle nennt? Unter welchen Vorraussetzungen kann man sowas machen?
Hallo,
§ 53 Urheberrechtsgesetz bestimmt:
„Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet
wird. …“
Wenn die Hochzeitszeitung also nicht garde 500 mal hergestellt wird, spricht wohl nichts gegen die Verwendung von Zeitungsausschnitten.
Gruß
Ewurscht
Eine hohe Auflage macht doch auch keinen mittelbaren oder unmittelbaren Gewinn? Selbst bei einer Auflage von 500, was gar nicht so unrealistisch ist:smile:
Wie wäre es, du fragst bei der Zeitung nach? Vielleicht wird es von denn offziel genehmigt? gerade, wenn es um 500Stck. geht. die Zeitung könnte das ja schließlich auch als Gratiswerbung sehen?
PS: Du kommst nicht zufällig aus Nürnberg?
Hallo,
Eine hohe Auflage macht doch auch keinen mittelbaren oder
unmittelbaren Gewinn? Selbst bei einer Auflage von 500 , was
gar nicht so unrealistisch ist:smile:
je höher die Auflage, umso schwerer wird aber die Argumentation, dass alles privat und nicht öffentlich ist.
Gruß
S.J.
Eine hohe Auflage macht doch auch keinen mittelbaren oder
unmittelbaren Gewinn?
Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen. Eine auflage von 500 dürfte dieses Kriterium nicht mehr erfüllen.
Lg,
M.