Angenommen ein Mieter (der Kameramann) filmt einen anderen Mieter (Herr A.) mehrmals, wie er eine kostenlose Zeitung aus den Briefkasten der anderen Mieter entwendet (auch vom Kameramann), jedes mal genau eine, damit er für sich zwei kostenlose Zeitungen hat. Der Kameramann hat auch andere Probleme mit dem Herrn A. Den anderen Mietern fiel es nicht auf (vermutlich gingen sie von unzuverlässigen Austrägern aus).
Wie lange kann man den Herrn A. anzeigen, sind es 2 Jahre? Hierbei handelt es sich ja um einen geringfügigen Diebstahl.
Würdert ihr zur eine Anzeige kurz vor der Verjährung raten? Wie sind die Chancen? Es handelt sich hierbei um „schlechtere Bildqualität“, allerdings ist der Kameramann ja auch Augenzeuge.
Findet ihr „menschlich“ gesehen ein weiteres spätes Gespräch sinnvoll? Weil es schon länger her ist, man könnte eine Art „schriftliche Entschuldigung und Unterlassungserklärung“ fordern, in zwei Gesprächen hat er es immer abgestritten, obwohl der Kameramann von seinen Videoaufnahmen erzählt hat, der Kameramann verzichtet seitdem auf kostenlose Zeitungen obwohl er sie gerne hätte (am Briefkasten steht „Bitte keine Werbung“ und „Bitte keine kostenlose Zeitung“) und lässt seine Briefe an ein Postfach schicken. Ärgerlich und aufwendig.
Was würdet ihr machen?