Zeitungsdiebstahl

Angenommen ein Mieter (der Kameramann) filmt einen anderen Mieter (Herr A.) mehrmals, wie er eine kostenlose Zeitung aus den Briefkasten der anderen Mieter entwendet (auch vom Kameramann), jedes mal genau eine, damit er für sich zwei kostenlose Zeitungen hat. Der Kameramann hat auch andere Probleme mit dem Herrn A. Den anderen Mietern fiel es nicht auf (vermutlich gingen sie von unzuverlässigen Austrägern aus).

Wie lange kann man den Herrn A. anzeigen, sind es 2 Jahre? Hierbei handelt es sich ja um einen geringfügigen Diebstahl.

Würdert ihr zur eine Anzeige kurz vor der Verjährung raten? Wie sind die Chancen? Es handelt sich hierbei um „schlechtere Bildqualität“, allerdings ist der Kameramann ja auch Augenzeuge.

Findet ihr „menschlich“ gesehen ein weiteres spätes Gespräch sinnvoll? Weil es schon länger her ist, man könnte eine Art „schriftliche Entschuldigung und Unterlassungserklärung“ fordern, in zwei Gesprächen hat er es immer abgestritten, obwohl der Kameramann von seinen Videoaufnahmen erzählt hat, der Kameramann verzichtet seitdem auf kostenlose Zeitungen obwohl er sie gerne hätte (am Briefkasten steht „Bitte keine Werbung“ und „Bitte keine kostenlose Zeitung“) und lässt seine Briefe an ein Postfach schicken. Ärgerlich und aufwendig.

Was würdet ihr machen?

Hallo,

Was würdet ihr machen?

Gar nix!. Das ist doch keinen Aufwand wert.

Gruß:
Manni

Hallo,

verstehe ich das richtig: Es geht um kostenlose Zeitungen, die man eine halbe Stunde nach Einwurf in jedem nächstgelegenen Papiersammelcontainer kiloweise neuwertig sauber und völlig ungelesen bekommen kann?

Bestünde vielleicht die zugegeben sehr vernünftige Möglichkeit, dass der Nachbar mit dem erhöhtem Bedarf an kostenlosen Zeitungen einen Aufkleber mit der Aufschrift „Hier bitte 2 kostenlose Zeitungen einwerfen“ anbringt. Oder ist dieser Vorschlag zu rational?

Ohne weiteren Kommentar,
Barbara

Der Herr A. könnte das natürlich, jede andere Person darf keine Aufkleber an andere Briefkästen anbringen, würde ich sagen. Vernünftige Gespräche sind leider nicht möglich.

Meine hautsächliche Frage war, wann verjährt ein geringfügiger Diebstahl?

Verjährt der von jeder Staatsanwaltschaft wegen Geringfügigkeit einzustellende Diebstahl (so es überhaupt einer ist?) vor oder nach der unzulässigenden Fertigung von Filmmaterial allgemein zugänglicher Eingangsbereiche des Hauses?

vnA

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Bei solchen Steitigkeiten muß ich immer an eine Geschichte von Gerhard Zwerenz denken…
http://www.mathieu-hauck.de/mpg/downloads/Deutsch/Kl…

Wenn Herr A. unbedingt 2 Exemplare haben möchte und auch du dein Exemplar haben möchtest, ruf doch einfach den Verteiler an und erklär die Situation. Der Verteiler wird bestimmt Verständnis zeigen und Herrn A. 2 Exemplare einwerfen. Dann mußt du dich nicht mehr ärgern, es sei denn, Herr A. will nicht unbedingt 2 Exemplare, sondern unbedingt deins!

On ein Gericht eine Klage annehmen würde oder wegen Geringfügigkeit ablehnen/einstellen würde, weiß ich nicht. Was das Eigentum an der kostenlosen Zeitung betrifft, nehme ich an, dass sie in dem Moment, wo sie in deinem Briefkasten liegt, auch dein Eigentum ist. Ich weiß auch nicht, ob der Fotgraf Aufnahmen von Herrn A. machen darf ohne dessen Einwilligung. Der Schuß könnte nach hinten losgehen.

Jede Sekunde, die du damit verbringst, dich zu ärgern, ist eine vergeudete Sekunde. Dein Ärger schadet nur dir, nicht Herrn A.,

Hannelore

Noch ein Vorschlag:

man wickele einen Hundehaufen in eine solche Zeitung ein und stecke sie in den BK des „Klaubocks“:wink:

Achtung Gutmenschen: Ironie.

Würdert ihr zur eine Anzeige kurz vor der Verjährung raten?

Verstehe ich das richtig: Hier sollen die Gerichte mit wegen der Bäckerblume vergossener Tränen behelligt werden?

Wie sind die Chancen? Es handelt sich hierbei um „schlechtere
Bildqualität“, allerdings ist der Kameramann ja auch
Augenzeuge.

Es handelt sich hoffentlich um einen schlechten Scherz.

Ich würde dem illegalen Kameramann raten, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben. Diesem tonnenweise in Papiercontainern liegenden Schrott, in den man bestenfalls Räucherfische einwickeln kann, irgendeine Bedeutung beizumessen und darob einen Rechtsstreit anzuzetteln, scheint mir pathologisch.

Jo