Zeitungsfoto ohne Einverständnis

Hallo,

Angenommen, jemand wird in einer Situation fotografiert wo er es nicht möchte und dieses Foto kommt später in die Zeitung. Diese Person ist nicht irgendwo im Hintergrund zu sehen sondern ganz klar im Vordergrund in der Mitte des Bildes. Diese Person hat es weder bemerkt, dass sie fotografiert wurde oder hat zugestimmt. Sie ist auch keine Berühmtheit sondern ein ganz normaler Bürger.
Ist die Veröffentlichung des Fotos, ohne das Einverständnis dieser Person legal?

Vielen Dank für eure Antworten

Grüße

Michael

Angenommen, jemand wird in einer Situation fotografiert

[…]

Ist die Veröffentlichung des Fotos, ohne das Einverständnis
dieser Person legal?

Das kommt darauf an, in welcher Situation die Person fotografiert wird und ob die Berichterstattung sich auf diese konkrete Situation bezieht.

Wenn ein öffentliches Interesse an der Berichterstattung über diese Situation existiert, darf das Foto abgedruckt werden. Es darf aber nicht abgedruckt werden, wenn es anderen Zwecken dient. Zu klären wäre im Einzelfall, ob ein öffentliches Interesse besteht.

IANAL

Hallo!

Angenommen, jemand wird in einer Situation fotografiert wo er
es nicht möchte und dieses Foto kommt später in die Zeitung.
Diese Person ist nicht irgendwo im Hintergrund zu sehen
sondern ganz klar im Vordergrund in der Mitte des Bildes.
Diese Person hat es weder bemerkt, dass sie fotografiert wurde
oder hat zugestimmt. Sie ist auch keine Berühmtheit sondern
ein ganz normaler Bürger.
Ist die Veröffentlichung des Fotos, ohne das Einverständnis
dieser Person legal?

Kommt darauf an. Wenn z.B. die Person bei einer politischen Demonstration fahnenschwenkend in der ersten Reihe gelaufen ist, dann dürfte das in die Kategorie „Relative Personen der Zeitgeschichte“ fallen. Aber auch der Flitzer, der alleine nackt über den Marienplatz läuft, dürfte darunter fallen. Die Grenze ist mit Sicherheit fließend.

Geregelt ist das im KUG:

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

Deswegen wäre es interessant, zu erfahren, was das für eine Situation war.

Gruß,
Max

Hallo

Deswegen wäre es interessant, zu erfahren, was das für eine
Situation war.

Die Person wurde auf einem Fest (ca. 2000 Besucher) fotografiert und über dieses Fest wurde dann in der Zeitung Bericht erstattet. Die Person genoss zum Zeitpunkt des Fotos weder besondere Aufmerksamkeit anderer Leute noch wurde in dem Artikel über sie berichtet.

Grüße

Michael

Hallo

Die Person wurde auf einem Fest (ca. 2000 Besucher)
fotografiert und über dieses Fest wurde dann in der Zeitung
Bericht erstattet.

War die Person allein auf dem Bild oder waren noch mehrere Personen zu sehen/erkennen?

§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

Gruß
Falke