Zeitvertag kündigung welche abfindung

Hallo zusammen!
Mein Neffe hat einen Zeitvetrag,von einem halben Jahr.Der endet am 31.01.2011.Jetzt Kündigung zum 31.10 2010!Ist das zulässig und steht ihm eine Abfindung zu?
Dankeschön

Hallo, also er kriegt keine Abfindung weil er nicht so lange gearbeitet hat.
und eigentlich darf er nicht mal gekündigt werden da der Vertrag noch 3 Monate läuft.
am besten ihr geht zusammen mit dem Arbeitsvertrag und die schriftliche Kündigung (falls vorhanden geht aber auch ohne) zu einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht.

Hallo,
es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. Dies ist ein weit verbreiteter Irrglauben.
Da dein Neffe wohl kein halbes Jahr in dem Unternehmen ist, hat er auch noch keinen Kündigungsschutz und kann natürlich auch während des befristeten Vertrages ordentlich gekündigt werden, wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten.
Gruß
Daniel

Hallo zusammen!
Mein Neffe hat einen Zeitvetrag,von einem halben Jahr.Der
endet am 31.01.2011.Jetzt Kündigung zum 31.10 2010!Ist das
zulässig und steht ihm eine Abfindung zu?
Dankeschön

was steht denn im arbeitsvertrag bezüglich Kündigung?