Hallo,
gibt es eigentlich unterschiedliche Regelungen bei Kündigungen, wenn es sich um Zeitverträge (z.B. 12 Monate) oder eine befristete Stelle handelt? Oder zählt was z.B. im allgemeinen Tarifvertrag steht bzw. im Arbeitsvertrag vereinbart wurde?
Mit freundlichen Grüßen
Dirk
Hallo Dirk,
gibt es eigentlich unterschiedliche Regelungen bei
Kündigungen, wenn es sich um Zeitverträge (z.B. 12 Monate)
oder eine befristete Stelle handelt?
Ein Zeitvertrag ist eine befristete Stelle. Insofern bleibt bei deiner Fragestellung etwas unklar, auf was du hinaus willst. Oder meinst du jetzt den Unterschied zwischen einer rein zeitlichen Befristung und einer Befristung mit Sachgrund (Krankheits- oder Schwangerschaftsvertretung, um nur mal 2 Gründe zu nennen)?
Geregelt wird das hier http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/index.html und arbeitsvertraglich und manchmal auch tarifvertraglich. Letzteres aber nicht immer bzw. nicht bei allen Arbeitsverhältnissen.
Oder zählt was z.B. im
allgemeinen Tarifvertrag steht bzw. im Arbeitsvertrag
vereinbart wurde?
Möglicherweise beides. Je nachdem, was genau im Arbeitsvertrag und einem evtl. geltenden Tarifvertrag dazu geregelt ist.
MfG
Hallo,
herzlichen Dank, der Link war hilfreich. Ich hatte im Kopf, dass es bei Verträgen bis 12 Monate gar keine Kündigungsmöglichkeit gibt, was danach ja so nicht richtig.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk
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