Ein Arbeitnehmer ist über Zeitarbiet in ein Unternehmen gekommen, wurde nach 2 Monaten per Zeitvertrag „übernommen“ um eine Mutterschutz/Erziehungsurlaub-Vertretung zu machen. Nun ist die frisch gebackene Mutter zum zweiten Mal schwanger und hat zwischendurch gar nicht mehr gearbeitet.
Der Arbeitnehmer hat nun bereits den 3. Zeitvertrag und ist schon knapp 3 Jahre in der Firma.
Ich habe das mit dem sachlichen Grund schon gelesen, aber unklar ist für mich, ob es bei einem sachlichen Grund überhaupt keine Einschränkung über die Dauer der Zeitverträge gibt?!
Wenn die gute Frau nun noch 5 Kinder bekommt, können das zum Schluß dann wirklich 10 Zeitverträge über 12 Jahre o.ä. werden???
Danke!