Zeitvertrag abfindung

Marco
hi Leute,
ich habe einen Befristeten Arbeitsvertrag, beim Einstellungsgespräch wurde mir die Frage gestellt ob ich auch für weniger Geld, als wie Tariflich vereinbart arbeiten würde. Ich habe das bewilligt unter der vorraussetzung das ich später einen festen Vertrag bekomme. Nun bekomme ich keinen festen Vertag, kann ich das restliche Geld einfordern. Zeugen gibt es zwei, diese werden aber das verneinen.
Gruß Marco

hallo marco,

hast du das schriftlich mit deinem arbeitgeber vereinbart?

wenn das nur mündlich geschehen ist hast du nichts in der hand, um dein geld zu bekommen.

du kannst zwar fragen ob du das geld bekommst, jedoch wird dein arbeitgeber dir das wahrscheinlich nicht geben und du kannst nichts vereinbartes beweisen.

da kannst du nichts machen.

wenn ein arbeitgeber sowas in einem vorstellungsgespräch fragt, solltest du sowieso vorsichtig sein, ob diese firma dann überhaupt seriös ist…was wahrscheinlich nicht der fall sein wird.

alles was nebenbei vereinbart wird muss schriftlich passieren…

das tut mir leid für dich.

lg

hallo marco,

ich bin zwar kein rechtsanwalt, aber ich würde sagen, solange du nichts schriftlich in der hand hast, hast du schlechte karten. zumal die besagten zeugen auch dir nicht den rücken stärken wollen, oder können.
ich hoffe du hast das nächst mal etwas mehr glück.
lg. diddlina

Hi diddlina,
Danke für deine mühe. Ich hatte mir das schon gedacht.Danke nochmals.

Hallo Marco,
die frage die ich habe, bist du in der Gewerkschaft? Denn wenn nicht, könnte die Firma kommen und sagen, wir zahlen nur an Gewerkschafter, mit denen wir einen Tarifvertrag haben.Solltest du aber in der Gewerkschaft sein, so wird dir ein Anwalt gestellt um deine Forderung durchzusetzen und da bin ich mir sicher, dass du erfolg hast!

Gruß: Gerd

Hallo Marco,
die frage die ich habe, bist du in der Gewerkschaft? Denn wenn
nicht, könnte die Firma kommen und sagen, wir zahlen nur an
Gewerkschafter, mit denen wir einen Tarifvertrag
haben.Solltest du aber in der Gewerkschaft sein, so wird dir
ein Anwalt gestellt um deine Forderung durchzusetzen und da
bin ich mir sicher, dass du erfolg hast

Gruß: Gerd

danke Gerd

Hallo Marco,

Du kast das restliche Geld einklagen. Das wird Dir aber vermutlich bestenfalls gelingen, wenn Du einen guten Rechtsanwalt hast. Ohne Zugen, die bereit sind, für Dich auszusagen und ohne schriftliche Vereinbarung, hast du keine guten Karten. Wenn Dein Arbeitgeber der Tarifbindung unterliegt, kann es einfacher sein; wenn er aber nicht tarifgebunden ist, so wird erst bei „Wucher“ (mehr als 30 % unter Tarif oder Ortsüblichkeit) Deine Chance größer.

Ich Danke Dir

genau kann ich das nicht sagen.
Aber wenn schriftlich nichts festgehalten worden ist sehe ich eher schwarz für dich.

Ich kann zu diesem Thema nichts beisteuern, bedaure!
Gruß Peter

> nicht bewilligt, sondern unterschrieben!
Eine Bewilligung geht vom Gegenpartner aus, da ich mir ja selbst nichts bewilligen kann!
Zur Frage selbst > ein klares n e i n !
Abfindungen sollen einen Vermögensnachteil aus unterschiedlichsten Gründen wieder glattstellen.
D.h. langjährige Beschäftigung und dergleichen!