Hallo!
Laut einem Gesetz von 2005 verwandelt sich ein mündlich vereinbarter Zeitvertrag automatisch in eine Festanstellung, wenn der Arbeitnehmer die Stelle antritt, ohne VORHER den Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben.
Wie verhält sich diese Sachlage aber, wenn die Stellenzusage des Zeitvertrages in schriftlicher Form zugegangen ist, eine Woche vor Arbeitsbeginn und der Arbeitgeber erst am 2. Arbeitstag mit einem vorläufigen Arbeitsvertrag auftaucht. Vorläufig deswegen, weil das Gehalt aufgrund von Tarifumstellung noch nicht feststand.
Hat der Arbeitnehmer somit auch jetzt einen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag?
ich danke schonmal für Antworten 