Zeitvertrag - Festvertrag

Hallo!
Laut einem Gesetz von 2005 verwandelt sich ein mündlich vereinbarter Zeitvertrag automatisch in eine Festanstellung, wenn der Arbeitnehmer die Stelle antritt, ohne VORHER den Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben.
Wie verhält sich diese Sachlage aber, wenn die Stellenzusage des Zeitvertrages in schriftlicher Form zugegangen ist, eine Woche vor Arbeitsbeginn und der Arbeitgeber erst am 2. Arbeitstag mit einem vorläufigen Arbeitsvertrag auftaucht. Vorläufig deswegen, weil das Gehalt aufgrund von Tarifumstellung noch nicht feststand.
Hat der Arbeitnehmer somit auch jetzt einen Anspruch auf einen unbefristeten Vertrag?

ich danke schonmal für Antworten :smile:

Hi!

Hi!

Hi!

Welches?

Sorry, mein Fehler! Ich meinte ein Urteil! BAG, Urteil vom
01.12.04, Az.: 7 AZR 198/04

Sorry, manchmal bin ich ein echtes Arschloch! :smile:
Natürlich geht das Ganze aus Gesetzen hervor (siehe Urteil), aber die sind schon etwas älter als 2005

Ist der Arbeitnehmer denn jetzt verpflichtet, noch während der
Probezeit (6 Monate) den Arbeitgeber darauf hin zu weisen,
dass der Zeitvertrag ungültig ist?

Da wäre er schön bescheuert

Oder könnte das kurz vor
angeblichen Auslauf auch noch reichen?

Sogar noch drei Wochen NACH Auslauf würde theoretisch reichen (normale Frist für Feststellungsklagen passt auch hier)

LG
Guido