Zeitvertrag,Meine Sachliche Begründung rechtens?

Hallo,

mein erster befristeter Vertrag (von nun insgesamt 4) wurde 2002 normal um ein Jahr verlängert, aus diesem wurde ich betriebsbedingt mit 5 Kollegen (diese auch teilweise mit Festverträgen)vorzeitig gekündigt, und dann 2 Wochen später allein wieder eingestellt. Diese dazu nötige 1. sachliche Begründung 2003 wurde daraus begründet das:

Ein Kollege krankheitsbedingt langfristig vertreten werden mußte, Befristung trotzdem ein Jahr! Der Kollege wurde nach ca. einem halben Jahr in einer Nachbarabteilung weiterbeschäftigt. Mein Arbeitsvertrag dann erst zur Fälligkeit erneut befristet, Begründung diesmal (Zitat Arbeitsvertrag):

Schulung des Arbeitnehmers für den Verkauf und Installtion einer Maschine im ausland fürs (damals) kommende Jahr. Das Arbeitsverhältnis eendet mit Beendigung des Projekts, frühstens jedoch 2 Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt des Projektendes, spätestens jedoch zum 31.12.2005. ( Also genau 12 Monate später).

Nun meine Fragen: Meiner Ansicht nach muß der damals erkrankte Arbeitnehmer in meiner Abteilung ja weiterhin dauerhaft vertreten werden, ist die Befristung dadurch nicht nach dessen Arbeitsantritt in der anderen Abteilung (wo er bleiben wird) hinfällig geworden?

Das Projekt Verkauf, Installation einer Maschine ins Ausland ist noch nicht mal gestartet, bis auf den Kaufvertrag vielleicht, eine Schulung hab ich auch nicht bekommen, und die 2. Befristung in diesem Zeitvertrag (spätestens zum 31.12.2005) ist doch sowieso nicht rechtens, oder???

Hab ich nach 4 Jahren in der Firma, nur mit befristeten Verträgen, Anspruch auf eine Abfindung???

Da mein Vertrag nun kurz vorm Ende steht, ich keine Rechtsschutzversicherung habe überlege ich mir nun sehr genau ob es Sinn macht dagegen gerichtlich vorzugehen.

Für kompetente Antworten wär ich sehr Dankbar,

MFG
BRUNO

Nach Deinen Angaben stehen Deine Chancen eher schlecht, denn…

  1. Das Problem mit dem fehlenden MA kann der AG auch durch Umorganisation oder Leistungsverdichtung lösen.
  2. Nirgendwo steht geschrieben, daß der AG immer denselben Grund für die Befristung nehmen MUSS, sofern er mehrere Gründe hat.
  3. Du müßtest beweisen, daß bei Deiner letzten Befristung der Grund bereits vorgeschoben war, d. h. das Projekt zu diesem Zeitpunkt für den AG erkennbar noch nicht entscheidungsreif war. Zeitverzögerungen aufgrund von Umständen, die nach Abschluß des Arbeitsvertrages entstanden sind, muß der AG nicht einkalkulieren.
  4. Nirgendwo steht geschrieben und mir ist auch kein Urteil bekannt, daß eine Koppelung von Sachgrund und Zeitfrist unzulässig ist.

Sorry &Tschüß

WHoepfner

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