Zeitvertrag oder Kündigungsvereinbarung

Hallo liebes Forum,

angenommene Sachlage:

Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Mietvertrag auf unbestimmte Zeit:

Das Mietverhältnis beginnt am „01.August 200x für mindestens 1 Jahr“. Es läuft auf unbestimmte Zet „weiter“ und kan uner Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfristordentlich gekündigt werden.

(Die Passagen zwischen den " sind handschriftlich.)

Worum handelt es sich nunr hier? Vereinbarung über einen Kündigungsschutz der teilweise um einen Zeitvertrag weil es danach „weiter“ läuft?

Ich hoffe hier kan mir jemand helfen.

Gruß
Jens

Hallo Jens,

bei einer derartigen Vertragsgestaltung handelt es sich um einen unbefristeten Mietvertrag. Will der Mieter nach einem Jahr ausziehen, muss er den Vertrag mit 3-monatiger Kündigungsfrist zum 31. Juli 200X kündigen, ansonsten läuft der Vertrag einfach weiter.

Hier will entweder

der Vermieter vermeiden, dass der Mieter bereits nach kurzer Zeit wieder auszieht und er sich erneut auf die Suche nach einem neuen Mieter machen muss

oder

der Mieter will Sicherheit, dass er mindestens 1 Jahr dort wohnen bleiben kann.

Gruß Reni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]