Zeitvertrag Schwerbehindert und Kündigung

Hi,

mal angenommen.

Eine Frau 53Jahre hat eine Schwerbehinderung mit 50%. Sie arbeitet als Industriekauffrau mit einem Zeitvertrag (18 Monate) der auf Mitte November dieses Jahres befristet ist.

Anfang des Jahres begann der Betrieb Stellen im gewerblichen Bereich abzubauen. Ihr wird nahe gelegt sich um einen neuen Arbeitsplatz umzuschauen.

Sie hat sich um mehrere Arbeitsplätze beworben, aber keine neue Stelle gefunden.

Der Betrieb hat bei der KVJS jetzt die Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses beantragt.

Die Arbeit soll künftig von einem Azubi, der noch nicht eingestellt ist, übernommen werden.

Mitte nächsten Jahres scheidet ein Arbeitskollegin aus Altersgründen aus. Auch ihr wurde nahe gelegt zu kündigen.

Jetzt die Frage, es besteht die Möglichkeit der Kündigung zuzustimmen. Eine neue Stelle ist im Moment nicht zu bekommen.
Hat das einen Einfluss auf das Arbeitslosengeld?

Der Kündigung nicht zuzustimmen. Weil eben der Arbeitsplatz zum einen nicht weg fällt, sondern mit dem Azubi besetzt werden soll, zum anderen Mitte des nächsten Jahres ein Arbeitsplatz frei wird.

Q-Gruß

Hallo,

Jetzt die Frage, es besteht die Möglichkeit der Kündigung
zuzustimmen.

Da fragt man sich, was da läuft. Einer Kündigung muss nicht vom AN zugestimmt werden (Im Falle einer Schwerbehinderung nur vom Integrationsamt). Eine entsprechende Vereinbarung mit dem AG sollte man sich also ganz genau anschauen. Es kann sein, dass sich herausstellt, dass man in Wirklichkeit einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet hat (kommt auf den Inhalt an und nicht auf die Überschrift!).

Hat das einen Einfluss auf das Arbeitslosengeld?

Möglicherweise.

Der Kündigung nicht zuzustimmen.

Das muss man sowieso nicht.

MfG

Hallo,

erst einmal danke für die Antwort.

Zustimmung war wohl das falsche Wort, im Bogen wird nach Einverständnis gefragt.

Der Arbeitnehmerin liegt in diesem fiktiven Fall weder eine Kündigung, noch ein Aufhebungsvertrag vor. Nur mündlich das ihr gekündigt werden wird.

Es liegt schriftlich der Bogen vom Integrationsamt vor. In Kopie das Anwaltsschreiben.

Hier gäbe es, sollte es real sein 3 Möglichkeiten zu antworten,

1.) Ich bin mit der Kündigung/Beendigung meines Arbeitsverhältnisses einverstanden:

2.)Ich bin mit der Kündigung/Beendigung meines Arbeitsverhältnisses nicht einverstanden – und zwar aus folgenden Gründen:

3.)Meiner Meinung nach gibt es konkrete Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten:

Bei 1 würde ich persönlich einschätzen, es wird Probleme mit dem Arbeitsamt geben.

Bei 2 dürfte es, in Verbindung mit 3 zu einer Verhandlung kommen mit ungewissem Ausgang.

Bei 3 müsste aufgeführt werden das die Stelle nicht weg fällt sondern mit einem Azubi besetzt werden soll, bzw. das eine andere Arbeitnehmerin demnächst in Rente geht.

MfG.

Q-treibär

3.)Meiner Meinung nach gibt es konkrete
Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten:

Bei 3 müsste aufgeführt werden das die Stelle nicht weg fällt
sondern mit einem Azubi besetzt werden soll, bzw. das eine
andere Arbeitnehmerin demnächst in Rente geht.

Spricht irgendwas dagegen 2. und 3. anzukreuzen?

Spricht irgendwas dagegen 2. und 3. anzukreuzen?

Hallo,

dagegen sprechen die Nerven der Arbeitnehmerin. Sie ist in der Richtung nicht psychisch stabil, der Grund für die Schwerbehinderung.

Wenn der Kündigung nicht vom Integrationsdienst zugestimmt wird, findet sich mit Sicherheit ein anderer Grund der Arbeitnehmerin zu kündigen. Gründe ( Fehler ) können provoziert und auch konstruiert werden.

Im Moment wird da ein Arbeitnehmer nach dem anderen unbegründet abgemahnt. Langjährige Mitarbeiter aus der Firma gemobbt.

MfG.

Q-treibär

dagegen sprechen die Nerven der Arbeitnehmerin. Sie ist in der
Richtung nicht psychisch stabil, der Grund für die
Schwerbehinderung.

Woher soll ich denn wissen, dass es so ist, wenn das bisher nicht erwähnt wurde?

Wenn der Kündigung nicht vom Integrationsdienst zugestimmt
wird, findet sich mit Sicherheit ein anderer Grund der
Arbeitnehmerin zu kündigen. Gründe ( Fehler ) können
provoziert und auch konstruiert werden.

Ohne die genaue gesundheitliche Konstellation der AN zu kennen, kann ich nur raten mit einem ärztlichen Attest, welches das Nicht-weiter-arbeiten empfiehlt mal mit der Arbeitsagentur Kontakt aufzunehmen und abzuklären unter welchen Umständen eine Sperre eintreten würde (oder nicht). Das kann hier aus der Ferne wirklich niemand beurteilen.