Zeitvertrag und Anrechnung von Minjob

Hallo,

ich hab eine Frage die sicherlich schon gestellt wurde. Aber dennoch…

Ein Bekannter von mir fährt seit 2006 ehrenamtlich im Rettungsdienst mit unterschiedlichen monatlichem Entgelt (30 €/Sicht). In der Regel sind dies 1 - 4 Schichten (12 Std.) pro Monat.

Seit November 2009 ist er zu 100 % befristet bis Oktober 2011 eingestellt. Dort laufen die 2 Jahre der Befristungsobergrenze aus.

Es gibt nun zwei grundlegend wichtige Fragen:

  1. zählt dieses bezeichnete Ehrenamt" in die Sparte der geringfügig Beschäftigten?
  2. Werden die geringfügig beschäftigten Zeiten bei der Befristungsobergrenze mitgezählt.

Ich Danke Euch (Ihnen) für die Beantwortung der Fragen

Hallo,

leider nicht mein Fachgebiet (irgendwie werden meine Experteneinstellungen falsch gedeutet…).

MfG.
ckl

sorry, aber die Frage kann ich leider nicht bantworten. Gruß

Es tut mir leid ,diese Frage kann ich nicht beantworten

Da kann ich leider nichts zu sagen, für Arbeitsrecht bin ich nicht als Experte hinterlegt :wink:
TS

Hallo,

tut mir Leid; da ich „aus dem Geschäft“ bin, bin ich nicht mehr auf dem Laufenden. Allenfalls kann ich was zu Deiner 1. Frage sagen:
Wenn das als Ehrenamt läuft, ist das vermutlich auch kein Verdienst, sondern eine Aufwandsentschädigung. Ist es doch Verdienst, würde ich Geringfügigkeit annehmen, da dies unter 400 Euro/Monat sind.

Gruß
Bolo2L