ich hab eine Frage die sicherlich schon gestellt wurde. Aber dennoch…
Ein Bekannter von mir fährt seit 2006 ehrenamtlich im Rettungsdienst mit unterschiedlichen monatlichem Entgelt (30 €/Sicht). In der Regel sind dies 1 - 4 Schichten (12 Std.) pro Monat.
Seit November 2009 ist er zu 100 % befristet bis Oktober 2011 eingestellt. Dort laufen die 2 Jahre der Befristungsobergrenze aus.
Es gibt nun zwei grundlegend wichtige Fragen:
zählt dieses bezeichnete Ehrenamt" in die Sparte der geringfügig Beschäftigten?
Werden die geringfügig beschäftigten Zeiten bei der Befristungsobergrenze mitgezählt.
Ich Danke Euch (Ihnen) für die Beantwortung der Fragen
tut mir Leid; da ich „aus dem Geschäft“ bin, bin ich nicht mehr auf dem Laufenden. Allenfalls kann ich was zu Deiner 1. Frage sagen:
Wenn das als Ehrenamt läuft, ist das vermutlich auch kein Verdienst, sondern eine Aufwandsentschädigung. Ist es doch Verdienst, würde ich Geringfügigkeit annehmen, da dies unter 400 Euro/Monat sind.