Liebe Mietrechtsexperten!
Wie würdet ihr folgenden Sachverhalt beurteilen?
Im Jahr 2000 wurde ein Zeitmietvertrag mit Verlängerungsklausel abgeschlossen.
5 Jahre später wurde zu der Wohnung ein zusätzliches Zimmer angemietet, das ganze erfolgte ohne schriftliche Vereinbarung, es wird nur ein entsprechend höherer Mietbetrag gezahlt, dieser Betrag wurde ebenfalls mündlich festgelegt.
Nun zur Frage: Hat durch die Änderung der alte Zeitvertrag noch Bestand? Oder liegt jetzt ein unbefristeter Vertrag vor?
Schon mal vielen Danke für die Antworten 
Grüße,
Tina