Guten Morgen liebe Wer-weiss-was Gemeinde.
Ich habe einen sehr verstrickten Fall zu lösen, vielleicht könnt ihr mir dabei behilflich sein. Für eure Antworten bedanke ich mich schonmal vorab! 
Also:
Eine Familie mietet im Dezember 2006 eine Wohnung an.
Beide Vertragsparteien verzichten Wechselseitig für die Dauer von 4 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses.
Jetzt, 3 Jahre später, trennt sich die Familie.
Nun meine Frage: Ist eine Trennung ein Härtefall der eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigt? Die Miete kann nur durch beide Mieter bezahlt werden. Einer alleine kann die Miete nicht stemmen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
LG
Mark
reden hilft …
hallo,
dass es in diesem fall keinen härtefall gibt, wurde ja bereits erklärt.
es gibt aber - neben allen gesetzestexten und verpflichtenden unterschriften - eine wunderbare einrichtung, die manchmal sehr gut weiterhilft: das mundwerk und r-e-d-e-n.
sprich mit deinem vermieter. erzähl ihm dein problem. wenn du bis jetzt ein gutes mietverhältnis hattest, wird er wahrscheinlich mit dir gemeinsam eine lösung suchen, damit du früher ausziehen kannst. biete ihm an, einen nachmieter zu suchen, oder mehr besichtigungstermine zuzulassen, oder …
also, rede mit deinem vermieter.
gruß, h.
Hallo,
die Idee ist nicht schlecht und was ich ganz wichtig finde:
In Vorleistung gehen. Sich anbieten.
Die Frage ist die: Was kann ich dafür machen, um eher aus dem Mietvertrag zu kommen?
Mit so einer Geisteshaltung sollte es eigenlich nicht schwierig sein, der Lösung nahe zu kommen, vor allen dann, wenn das Mietverhältnis bisher keine Kratzer hatte.
Gruß
numbat