ein Kollege und ich bekommen jetzt einen Festvertrag, aber im Gegensatz zu unseren aktuell noch laufenden Verträgen behält sich jetzt die Firma vor ob Sie Weihnachtsgeld zahlt oder nicht.
Dürfen die das?
Und ist es normal dass man nach 2 Jahren keine Gehaltserhöhung bekommt?
Ommm … Monihautmichummm … o allwissende Glaskugel, verrate mir, welch’ Branche und wo und was … ommm, Kristall des Lichts … monivobistuspielmitmirdominooo … existiert ein Tarifvertrag … ommm … scheiße, schon wieder beschlagen …
ein Kollege und ich bekommen jetzt einen Festvertrag, aber im
Gegensatz zu unseren aktuell noch laufenden Verträgen behält
sich jetzt die Firma vor ob Sie Weihnachtsgeld zahlt oder
nicht.
Hallo Kurim,
Dürfen die das?
warum nicht? Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung, kein Unternehmen ist dazu verpflichtet.
Und ist es normal dass man nach 2 Jahren keine Gehaltserhöhung
bekommt?
ein Kollege und ich bekommen jetzt einen Festvertrag, aber im
Gegensatz zu unseren aktuell noch laufenden Verträgen behält
sich jetzt die Firma vor ob Sie Weihnachtsgeld zahlt oder
nicht.
tja, eure Verträge laufen noch.
Ihr sollt nen Neuvertrag bekommen?
so weit, so gut.
Aber ist in dem neuen Vertrag eine Probezeit
vereinbahrt? Wenn ja, die kann bis max 2 Jahre dauern
(wie lange würde euer Zeitvertrag noch laufen?)
Während der Probezeit ist eine Kündigung jederzeit
möglich, beim laufenden Vertrag geht das nicht.
Dürfen die das?
Wenn ihr zustimmt, ja
Und ist es normal dass man nach 2 Jahren keine Gehaltserhöhung
bekommt?
gibts nen Tarifvertrag oder ist alles frei verhandelbar?
MfG Felix
retour, D.
P.s. Danke schon mal für eure Antwort
auch wenns vielleicht ne Antwort ist, die du nicht erwartet
hast, so hoff ich, dass ihr auf die Sachen achtet,
nicht dass man euch so zum Abschuss (Kündigung) freigibt.
Abgesehen davon, dass es nicht so ohne weiteres möglich ist, eine Probezeit wirksam im Anschluss an ein bereits bestehendes Arbeitsverhältnis zu vereinbaren…
auch wenns vielleicht ne Antwort ist, die du nicht erwartet
hast, so hoff ich, dass ihr auf die Sachen achtet,
nicht dass man euch so zum Abschuss (Kündigung) freigibt.
Da Deine Hinweise so nah an der Realität sind, wie die Sonne am Pluto, besteht kein Grund auf selbige zu achten!
Aber ist in dem neuen Vertrag eine Probezeit
vereinbahrt? Wenn ja, die kann bis max 2 Jahre dauern
Da bist Du wohl etwas weiter als unsere Bundesregierung.
Schau mal hier http://dejure.org/gesetze/BGB/622.html
unter Abs. 3
Nicht 2 Jahre - 6 Monate!
Abgesehen davon, dass es nicht so ohne weiteres möglich ist,
eine Probezeit wirksam im Anschluss an ein bereits bestehendes
Arbeitsverhältnis zu vereinbaren…
ich sprach nicht von bestehenden Arbeitsverträgen,
sondern ich ging von Neuverträgen aus.
Da Deine Hinweise so nah an der Realität sind, wie die Sonne
am Pluto, besteht kein Grund auf selbige zu achten!
Dein Niveau in allen Ehren
Ich lass mich sehr gerne von Rechtsexperten in dem Fall belehren.
Gerne auch per mail.
LG retour
ich sprach nicht von bestehenden Arbeitsverträgen,
sondern ich ging von Neuverträgen aus.
Es geht darum, dass im Anschluss an die befristeten Verträge ein unbefristeter folgt.
Also die klassische „Entfristung“.
Und davon sprach ich (und der Fragesteller)
Da Deine Hinweise so nah an der Realität sind, wie die Sonne
am Pluto, besteht kein Grund auf selbige zu achten!
Dein Niveau in allen Ehren
Sorry, da sollte eigentlich ein Smiley hinter! Wenn das ein wenig heftig war, entschuldige ich mich ausdrücklich!
Ich lass mich sehr gerne von Rechtsexperten in dem Fall
belehren.
Ich dachte eigentlich, dass die Sache mit dem Link klar war - wenn nicht: Frage!
ich sprach nicht von bestehenden Arbeitsverträgen,
sondern ich ging von Neuverträgen aus.
Es geht darum, dass im Anschluss an die befristeten Verträge
ein unbefristeter folgt.
Also die klassische „Entfristung“.
Und davon sprach ich (und der Fragesteller)
Ich las das auch, aber ich kenne halt diese Methode so:
AGs wollen unliebsame Mitarbeiter ausm befristeten
Vertrag entlassen; mit einem Neuvertrag (incl Probezeit)
wäre eine Entlassung halt leichter (Kündigung während der PZ).
Da Deine Hinweise so nah an der Realität sind, wie die Sonne
am Pluto, besteht kein Grund auf selbige zu achten!
Dein Niveau in allen Ehren
Sorry, da sollte eigentlich ein Smiley hinter! Wenn das ein
wenig heftig war, entschuldige ich mich ausdrücklich!
Menschliche Größe läasst sich nicht in cm messen.
Danke. Und hiermit meine Hochachtung an dich.
Ich lass mich sehr gerne von Rechtsexperten in dem Fall
belehren.
Ich dachte eigentlich, dass die Sache mit dem Link klar war -
wenn nicht: Frage!
Den Link hatte ich gesehen,
Was mich halt irritierte, war, dass andere Links von bis
zu 9 Monaten bzw 4 mal hintereinander 6 Monate
(was in meiner Denke halt 2 Jahre ergab) sprachen.
Deswegen auch meine Frage an Rechtsexperten, ob AGs nach
einem befristeten Vertrag einen Neuvertrag incl der (bis
4 mal á) 6 Monate Probezeit machen dürfen (und unter welchen
Vorgaben) oder ob das verboten ist.
Gerne auch per mail.
Och nö - so lange es topic bleibt
Och, ich hätte auch nix gegen ne Mail gehabt,
ob topic oder offtopic
(mails von interessanten Männern sind mir immer willkommen).
*grins*
Deswegen auch meine Frage an Rechtsexperten, ob AGs nach
einem befristeten Vertrag einen Neuvertrag incl der (bis
4 mal á) 6 Monate Probezeit machen dürfen (und unter welchen
Vorgaben) oder ob das verboten ist.
Stark vereinfacht: Wenn es sich um die gleiche Tätigkeit handelt, gibt es nichts zu erproben (zumindest nicht nach 2 Jahren), und die Probezeit wäre ohne Folgen für den Arbeitnehmer.