Zeitvertrag wieviele verlängerungen?

Hallo

Arbeiter A hat bei einer Firma als Aushilfe im febuar 2008 Angefangen.
Der Vertrag galt für 1 monat. nach diesem Monat erhielt der arbeiter eine Verlängerung für 6 monate, danach erhielt er wieder eine verlängerung für 7 Monate und dann zu guter letzt nochmal eine verlängerung für 7 Monate bis zum 31.januar 2010.

Was Gilt nun für diesen arbeitnehmer der im Lebensmittelgewerbe arbeitet (NGG)

Denn ich habe gehört es dürfte laut neuen Gesetz nur 2 mal Verlängert werden.
Andere sagen der Arebitgeber darf bis zu 2 jahre verlämgern und erst dann muss er den Arbeitgeber einen Festvertrag anbieten.

Mein Kollege für den ich frage ist völlig durch den wind und weiss nichtmehr wo sein kopf steht bitte helft mir mal weiter das ich ihn eine Positive antwort geben kann.

Mfg

Hallo Meikk,

nach 2 Jahren befristetem Arbeitsverhältniss muss dem Arbeitnehmer entweder ein unbefristerter Arbeitsvertrag angeboten werden oder das Arbeitsverhältnis beendet werden. Es sind gesetzlich maximal 3 Vertragsverlängerungen möglich.

Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.

Gruß

Django Bachmann

Hallo

Hallo

Arbeiter A hat bei einer Firma als Aushilfe im febuar 2008
Angefangen.
Der Vertrag galt für 1 monat. nach diesem Monat erhielt der
arbeiter eine Verlängerung für 6 monate, danach erhielt er
wieder eine verlängerung für 7 Monate und dann zu guter letzt
nochmal eine verlängerung für 7 Monate bis zum 31.januar 2010.

Ich kann rechnen, wie ich will und komme trotzdem nur auf 21 Monate statt 24, wie von Dir angegeben.

Was Gilt nun für diesen arbeitnehmer der im
Lebensmittelgewerbe arbeitet (NGG)

Zuerst mal schauen, ob tatsächlich ein Tarifvertrag gilt. Falls ja, im TV nachschauen, ob dort etwas zum Thema Befristung steht.

Denn ich habe gehört es dürfte laut neuen Gesetz nur 2 mal
Verlängert werden.

Nein, 3x ohne sachlichen Grund, mit sachlichem Grund unbegrenzt.

Andere sagen der Arebitgeber darf bis zu 2 jahre verlämgern
und erst dann muss er den Arbeitgeber einen Festvertrag
anbieten.

Wird ohne sachlichen Grund verlängert, geht das 3x bis zur Gesamtdauer von 2 Jahren. Ohne sachlichen Grund zeitlich unbegrenzt.

Mein Kollege für den ich frage ist völlig durch den wind und
weiss nichtmehr wo sein kopf steht bitte helft mir mal weiter
das ich ihn eine Positive antwort geben kann.

Erst mal das Gesetz lesen (§ 14 TzBfG):
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__14.html
Verlängert der AG nochmal befristet über Januar 2010 hinaus ohne sachlichen Grund, Fachanwalt fragen.

Mfg

&Tschüß

Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.

Hallo,

das wohl nicht, denn die Auskunft war FALSCH.

Richtig war die Auskunft von Wolfgang.

VG
EK