Schönen guten Abend,
in der Hoffnung, dass sich im zweiten Anlauf jemand findet, der
Lust hat, einige erhellende Zeilen zu folgendem Szenario beizusteuern.
Person A möchte selbst produzierte Musikvideos zu
Songs einer Band vertreiben, die kommerziell erfolgreich
sind (Plattenlabel: Universal) und zu denen schon Musikvideos
publiziert wurden. Die Band ist einverstanden und möchte den
kommerziellen Vertrieb „alternativer“ Musikclips supporten.
Wie ständen die Chancen einer Zweitverwertung? Ist es wahrscheinlich,
dass exklusive Abkommen zw. der Band und dem Label bestehen, die
solche Vorhaben unterbinden (zeitliche Sperren o.Ä.)?
Reicht es, nur die GEMA-Abgaben abzuführen oder machen sich
die Band und Person A u. Umständen strafbar?
Ich freue mich über Deine erleuchtende Antwort.
Beste Grüße, S.
Zweitposting
Huhu!
Wie soll man Dir denn antworten? Wenn die Urheber selbst nicht wissen, wem sie zu welchen Bedingungen Verwertungsrechte übertragen haben, kann es auch keiner der hier versammelten Nicht-Hellseher tun.
fiktiv
Wie soll man Dir denn antworten? Wenn die Urheber selbst nicht
wissen, wem sie zu welchen Bedingungen Verwertungsrechte
übertragen haben, kann es auch keiner der hier versammelten
Nicht-Hellseher tun.
In diesem Fall wäre das Hellsehen genau der Knackpunkt,
da es sich - und das hätte ich erwähnen sollen - um eine
Aufgabenstellung im Rahmen meines Aufbaustudiums handelt.
Zitat aus der Aufgabenstellung: „Versuche festzustellen,
wie die Bedingunen diesbezüglich in der Praxis aussehen […]“.
Also beinahe eine reine Kristallkugelseherei.
Schönen guten Abend,
ich hätte eine Frage zu folgender, fiktiver Situation:
Angenommen, eine Person A möchte selbst produzierte Musikvideos zu
Songs einer Band vertreiben, die kommerziell erfolgreich
ist (Universal Music Group) und zu denen schon Musikvideos
publiziert wurden. Die Band ist einverstanden und möchte den
kommerziellen Vertrieb „alternativer“ Musikclips supporten.
Die Zustimmung der Urheber bestände also schonmal.
[1.] Doch wie ständen die reelen Chancen einer Zweitverwertung?
[2.] Würde es reichen, nur die GEMA-Abgaben abzuführen oder
machten sich die Band und Person A u. Umständen strafbar?
[3.] Wäre es wahrscheinlich, dass exklusive Abkommen zu Verwertungs-
und Nutzungsrechten zw. der Band und dem Label bestehen, die
solche Vorhaben unterbinden (zeitliche Sperren o.Ä.)?
[4.] Mit wem
wären Verhandlungen aufzunehmen und wer hätte die Entscheidungs-
hoheit?
[5.] Würde der GVL in diesem Fall ein Rolle zuteil?
Ich freue mich über Eure erleuchtenden Antworten!
Schönen Gruß,
Sebastian