Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht - Australien

Hallo!

Es geht um folgendes:

Die betreffende Person hat Anfang des Jahres 2007 im Ausland gearbeitet (Working Holiday in Australien), und die Einnahmen dort auch versteuert.
Nach einigen Monaten Arbeitslosigkeit wurde ein Job in Deutschland (September 2007) begonnen.

Aufgrund des geringen Gehalts (aufs Jahr gerechnet) wird die Steuer komplett zurückerstattet werden.

Folgende Fragen sind aber bei der Bearbeitung der Steuererklärung aufgekommen:

  1. Wo muss das Gehalt aus dem Ausland bei der Steuererklärung angegeben werden? Q. Sonstiges - Zeitweise unbeschränkte Steuerpflicht?

  2. Was hat es mit dem Progressionsvorbehalt auf sich? Könnte es dadurch dazu kommen, dass das Gehalt aufs Jahr gerechnet soweit ansteigt, dass Lohnsteuer gezahlt werden muss? Wird der Betrag den man im Ausland verdient hat voll angerechnet?

  3. Können in diesem Fall Kosten für einen Umzug aus dem Ausland angerechnet werden?

Vielen Dank schon jetzt,
und fröhliches Steuererklärung-machen
wünscht

Jenny44

Es müsste zuerst geklärt werden, ob diese Person während des Australien-Aufenthalts in Deutschland noch einen Wohnsitz gemäß § 8 der Abgabenordnung hatte oder nicht.

Dann entweder zeitweise unbeschänkte Steuerpflicht oder aber (bei durchgehenden Wohnsitz in Deutschland) wäre man das ganze Jahr hier unbeschr. einkommensteuerpflichtig.

Die Einkünfte aus Australien unterliegen aber immer dem Progressionsvorbehalt in Deutschland, entweder Seite 2 Mantelbogen oder Seite 2 der Anlage AUS.