Zeitweiser Aufenthalt im Ausland

Hi folks,

was gilt es zu beachten, wenn man (beruflich bedingt) sich eine zeitlang im Ausland aufhält - bei deutschem Arbeitsvertrag & Steuer-Abzug in D.
Gibt es min/max-Fristen für Auslands-Aufenthalte?
Was ist dabei z.B. als Werbungskosten absetzbar, was nicht?

Thanks
Gandalf

Hi folks,

was gilt es zu beachten, wenn man (beruflich bedingt) sich
eine zeitlang im Ausland aufhält - bei deutschem
Arbeitsvertrag & Steuer-Abzug in D.

stellt sich immer die Frage: Besteht mit dem Staat ein Doppelbesteuerungsabkommen oder nicht? wenn DBA ja, dann prüfen, was im DBA steht. wenn DBA nein, dann unter Umständen Auslandstätigkeitserlass.

Gibt es min/max-Fristen für Auslands-Aufenthalte?

Die meisten DBA setzten für die Steuerfreiheit in D und Besteuerung im Ausland 183-Tage Aufenthalt im Ausland voraus. Das divergiert aber manchmal. Auslandstätigkeitserlass ebenfalls 183 Tage

Was ist dabei z.B. als Werbungskosten absetzbar, was nicht?

Alle üblichen Werbungskosten werden geltend gemacht: Reisekosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtung durch Pauschalen. Rest wie Telefon, etc. anhand von Einzelnachweisen.

ABER: die Erstattungen des Arbeitgebers mindern die Werbungskosten.

Thanks
Gandalf

Auslandstätigkeit
Hi,

alles war richtig, nur eine kleine Ergänzung:

Bei Versetzung im Konzern muss geprüft werden, ob der Lohn -trotz Zahlung vom deutschen Arbeitgeber- zu Lasten einer Betriebsstätte dort verbucht wird. Dann geht das Besteuerungsrecht unabhängig von den Tagen auf den dortigen Staat über. Ist aber gestaltbar, also nicht sehr griffig.
Da fällt mir ein, dass das Besteuerungsrecht auch übergeht, falls man auf einer Baustelle dort arbeitet, die wegen über 6/9/12 Monatsgrenze (je nach DBA) zu einer Betriebsstätte wird.
Und Werbungskosten wirken sich so aus wie die entsprechenden Lohneinkünfte: also wenn Lohn steuerpflichtig, dann WK wie inländische abziehbar, ist der Lohn steuerfrei mit Progressionsvorbehalt, kürzen Werbungskosten nur diesen Progressionsvorbehalt.

Im übrigen, eine Eingrenzung auf eine Tätigkeit und einen Staat wäre echt hilfreich gewesen, wenn man davon absieht, dass unsere beiden Beiträge bald für ein Lehrbuch sind :wink:

Viele Grüße
C.

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