Hallo zusammen,
nehmen wir mal an jemand zerstört bei einem Bekannten eine Antiquität, die einen höheren Zeitwert hat als sie ursprünglich wert war. Wird dann tatsächlich dieser höhere Zeitwert gezahlt oder gibt es Einschränkungen?
THX im voraus.
Hallo zusammen,
nehmen wir mal an jemand zerstört bei einem Bekannten eine Antiquität, die einen höheren Zeitwert hat als sie ursprünglich wert war. Wird dann tatsächlich dieser höhere Zeitwert gezahlt oder gibt es Einschränkungen?
THX im voraus.
Hallo Alex,
bei solchen Antiquitäten hat man in aller Regel auch Wertgutachten bzw. kann auch im Nachhinein der Wert recht genau ermittelt werden.
Zudem kommt aber, dass der Versicherer das Recht auf Naturalrestitution hat. Du weißt, was das bedeutet?
Gruß
Marco
Ja klar! Naturalrestitution ist die Herstellung des Zustandes vor Schadeneintritt. Man kann aber auch statt der Herstellung eine entsprechende Geldleistung verlangen.
In diesem Beispiel würde das heißen, wenn die Antiquität auf dem Markt nicht mehr erhältlich ist, würde man die entsprechende Geldleistung bekommen.
Eine kleine Frage hätte ich noch. Nehmen wir an es wurde ein 90 Jahre alter Schrank, der damals 100 Mark kostete, jetzt einen Sammlerwert von 5000€ hat, zerstört. Sollte dies ein Schaden sein, der in der Hausratversicherung gezahlt werden würde, würde man keinen Schrank für 5000€ bekommen, sondern einen Schrank in der gleichen Qualität (Güte),
auch wenn dieser Schrank bloß 600€ kosten würde.
Sollte dies ein Schadenfall sein der nicht in der Hausrat- sondern in der Haftpflichtversicherung gezahlt werden würde, würde man eine Geldleistung von 5000€ erhalten.
Ist das richtig?
Hallo Alex,
Ja klar! Naturalrestitution ist die Herstellung des Zustandes
vor Schadeneintritt. Man kann aber auch statt der Herstellung
eine entsprechende Geldleistung verlangen.
Falsch: Der Geschädigte kann nix verlangen. Besorgt der Versicherer ihm eine Antiquität gleicher Art und Güte, dann ist der Schaden damit erledigt. Falls der Versicherer das jedoch nicht kann, dann hat er Anspruch auf die Geldleistung. Das ist richtig.
In diesem Beispiel würde das heißen, wenn die Antiquität auf
dem Markt nicht mehr erhältlich ist, würde man die
entsprechende Geldleistung bekommen.
Richtig.
Eine kleine Frage hätte ich noch. Nehmen wir an es wurde ein
90 Jahre alter Schrank, der damals 100 Mark kostete, jetzt
einen Sammlerwert von 5000€ hat, zerstört. Sollte dies ein
Schaden sein, der in der Hausratversicherung gezahlt werden
würde, würde man keinen Schrank für 5000€ bekommen, sondern
einen Schrank in der gleichen Qualität (Güte),
auch wenn dieser Schrank bloß 600€ kosten würde.Sollte dies ein Schadenfall sein der nicht in der Hausrat-
sondern in der Haftpflichtversicherung gezahlt werden würde,
würde man eine Geldleistung von 5000€ erhalten.Ist das richtig?
Falsch: Antiquitäten sind Wertgegenstände. Hierfür gelten in aller Regel Entschädigungsgrenzen gemäß VHB. Der Schrank würde dagegen eine Ausnahme (weil Möbelstück) darstellen. Das wäre insoweit richtig. Es heißt jedoch gleichzeitig, dass bei Antiquitäten der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis gleicher Art und Güte ist. Ist dieser also in der Versicherungssumme korrekt erfasst und stellt keine Unterversicherung dar, dann würde auch hier der höhere Wert entschädigt werden.
Gruß
Marco
Bin zwar überrascht, dass die Definition von Naturalrestitution nicht stimmt und hab’ mich deshalb nochmals im Internet umgeschauen. Unter http://www.legamedia.net/lx/result/match/a83e7519de2…
steht auch „verlangen“.
Sollte dies ein Schadenfall sein der nicht in der Hausrat-
sondern in der Haftpflichtversicherung gezahlt werden würde,
würde man eine Geldleistung von 5000€ erhalten.
Falsch: Antiquitäten sind Wertgegenstände. Hierfür gelten in
aller Regel Entschädigungsgrenzen gemäß VHB. Der Schrank würde
dagegen eine Ausnahme (weil Möbelstück) darstellen. Das wäre
insoweit richtig. Es heißt jedoch gleichzeitig, dass bei
Antiquitäten der Versicherungswert der Wiederbeschaffungspreis
gleicher Art und Güte ist. Ist dieser also in der
Versicherungssumme korrekt erfasst und stellt keine
Unterversicherung dar, dann würde auch hier der höhere Wert
entschädigt werden.
Klar würde in der Hausratversicherung auch ein höherer Wert als die 5000€ wie in diesem Beispiel entschädigt werden, aber würde man in der Haftpflichtversicherung nun die 5000€ auch erhalten?
Hallo Alex,
Bin zwar überrascht, dass die Definition von
Naturalrestitution nicht stimmt und hab’ mich deshalb nochmals
im Internet umgeschauen. Unter
http://www.legamedia.net/lx/result/match/a83e7519de2…
steht auch „verlangen“.
Nicht überrascht sein, das stimmt schon, dass er sie verlangen kann. Aber:
http://www.inidia.de/schadenersatz.htm
Naturalrestitution
Bei der Naturalrestitution wird der Geschädigte so gestellt, als wäre das Schadensereignis nicht geschehen.
Ist die Naturalrestitution nicht möglich, wäre aber geboten, so entsteht die Verpflichtung zum Schadensersatz.
Die Naturalrestitution geht in der Prüfungsreihenfolge der Schadensersatzprüfung voraus.
Daher kann er sie zunächst nicht verlangen. Erst wenn Naturalrestitution nicht möglich ist, kann er sie verlangen.
Gruß
Marco