Zeitwert Laptop bei Haftpflichtversicherung

Welcher Zeitwert ist für einen Laptop im Jahr 2011, anzusetzen der vor ca. 12 Jahren für 3.300 DM angeschafft wurde und sich in technisch und optisch einwandfreiem Zustand befindet?
Hat der Haftpflichtversicherer bei Totalschaden den Wert der Ersatzbeschaffung zu 100 % zu bezahlen?
Darf bei der Ersatzbeschaffung dieses Laptops ein „Vorteilsausgleich“, Abzug neu für alt, vorgenommen werden? Wenn ja mit wieviel %?
Gibt es hierfür gerichtliche Entscheidungen?

12 Jahre?
Hmm, vielleicht 20€.
Mit Sicherheit gibt es dieses Modell heutzutage gar nicht mehr.

Gruß

Hi

Welcher Zeitwert ist für einen Laptop im Jahr 2011, anzusetzen
der vor ca. 12 Jahren für 3.300 DM angeschafft wurde und sich
in technisch und optisch einwandfreiem Zustand befindet?

Hat der Haftpflichtversicherer bei Totalschaden den Wert der
Ersatzbeschaffung zu 100 % zu bezahlen?
Darf bei der Ersatzbeschaffung dieses Laptops ein
„Vorteilsausgleich“, Abzug neu für alt, vorgenommen werden?
Wenn ja mit wieviel %?
Gibt es hierfür gerichtliche Entscheidungen?

Es wird lediglich der Zeitwert des Gerätes ersetzt, das durfte nach 12 Jahren nur noch ein symbolischer Wert sein. Ich glaube Graninis Schätzung kommt der Realität schon sehr nahe…

Grüße

Zahao

Auch ohne Begrüßung,

siehe folgenden Link: http://www.zeitwertrechner.de/EDV-Zeitwert.php
Ggf. gibt es aus Kulanz ein paar Euro.

Auch ohne Gruß

Hat der Haftpflichtversicherer bei Totalschaden den Wert der Ersatzbeschaffung zu 100 % zu bezahlen?

Nein.

Darf bei der Ersatzbeschaffung dieses Laptops ein „Vorteilsausgleich“, Abzug neu für alt, vorgenommen werden?

Wie schon mehrfach vorher erwähnt, wird lediglich der Zeitwert erstattet.

Gibt es hierfür gerichtliche Entscheidungen?

Sicher ! vielleicht reicht Dir dies:

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz

Gruß

Nordlicht