Jemand meldet einen Privathaftpflichtschaden, weil er ein Möbelstück, ca. 5 Jahre alt, bester Zustand in einer fremden Wohnung (Polsterbezug) beschädigt hat.
Es handelt sich um ein Luxus- Markenteil, Neupreis unter 10.000.- Euro
Der Versuch einer Reparatur/ Ersatzteilbeschaffung scheitert, weil die „Marke“ diese Produktlinie 2007 aus dem Programm genommen hat - inkl. aller Ersatzteile!
Es sind noch Dokumente zum Objekt vorhanden, aber die Originalrechnung nicht. Der Kaufpreis lässt sich aber möglicherweise trotzdem über den damaligen Lieferanten nachweisen.
Der Geschädigte hätte am liebsten kein Geld, sondern Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, dürfte aber schwer sein.
Welche Rolle spielt hier der Zeitwert?
Wer legt diesen fest?
Wie hoch kann er sein?
Was kann der Geschädigte von der Versicherung erwarten?
Danke für eure Tips!
Was mir hier problematisch erscheint ist die Diskrepanz zwischen dem zunächst eher kleinen Schaden und der Konsequenz, dass mangels Ersatzteil womöglich das ganze Möbel ausgetauscht werden muss.
Fiktiver (!!), zugegeben hinkender Vergleich:
Wenn jemand die KFZ - Windschutzscheibe meines Exoten- Heckflossen- Ami Schlitten Bj 1954 zerstört ist das Auto nicht mehr fahrbereit.
Weil es (angenommen!) weder Scheibe noch Auto zu kaufen gibt, zahlt die Versicherung den aktuellen Zeitwert (abzüglich Restwert?)!?!?
Wäre das mit Möbeln ebenso?
Was ist mit Nebenkosten (Abtransport/ Entsorgung des Altmöbels, Anlieferung Neuteil?)
Was ist mit Nebenkosten (Abtransport/ Entsorgung des
Altmöbels, Anlieferung Neuteil?)
Der Geschädigte hat Anspruch auf den Ersatz seines Schadens, also auch evt. entstehender Kosten. Wie hoch dieser Ersatz ausfällt, ist Inhalt der Schadensregulierung und in gewissen Grenzen verhandlungsfähig.